In der öffentlichen und in der Privatwirtschaft werden immer häufiger IT-Leistungen, z.B. in Software-Verträgen, vereinbart. Welche Rolle EVB-IT dabei spielen, erfahren Sie in unserem Überblick.
EVB-IT: Was ist das?
Für den Abschluss einer Vielzahl von Verträgen können Vertragsbedingungen vorformuliert werden. Hierbei handelt es sich um Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bei wirksamer Einbeziehung für alle Vertragspartner gleichermaßen gelten. So wird ein individueller Vertrag (Hauptvertrag) geschlossen, der seine Rahmenbedingungen durch AGB erfährt. Speziell auf dem Gebiet des IT-Rechts wurden für den Abschluss von IT-Verträgen mit Behörden die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik entwickelt, die sog. EVB-IT. Diese EVB-IT stellen quasi ein Äquivalent zu üblichen zivilrechtlichen AGB dar. Auch sie sollen Individualverträgen einen Rahmen geben. Die EVB-IT werden regelmäßig mit den Interessenverbänden der IT-Wirtschaft (zurzeit Bitkom) ausgehandelt und veröffentlicht.Welche unterschiedlichen EVB-IT gibt es?
Dabei sind verschiedene Vertragstypen der EVB-IT zu unterscheiden, die wir nachfolgend auflisten und erläutern:- EVB-IT Systemvertrag (ein EVB-IT Systemvertrag umfasst die Erstellung eines IT-Systems, das dem Besteller überlassen wird, dazu wird oft auch ein Service zur Anpassung der Software vereinbart)
- EVB-IT Systemlieferungsvertrag (beim EVB-IT Systemlieferungsvertrag ist die Lieferung eines IT-Systems vereinbart sowie die Funktionalität des Systems)
- EVB-IT Erstellungsvertrag (Vertragsgegenstand des EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung oder Anpassung von Software und evtl. deren Pflege)
- EVB-IT Servicevertrag (Hierbei werden Serviceleistungen für das IT-System vereinbart)
- EVB-IT Kaufvertrag (Beim EVB-IT Kaufvertrag ist der Kauf von Hardware sowie deren Lieferung vereinbart)
- EVB-IT Dienstleistungsvertrag (Der EVB-IT Dienstleistungsvertrag umfasst alle vereinbarten Dienstleistungen rund um das IT-System, die vom Auftragnehmer zu erbringen sind)
- EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A erfasst die dauerhafte Überlassung sowie die Nutzung von Standardsoftware)
- EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B (Der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B enthält die zeitlich befristete Überlassung und Nutzung von Standardsoftware)
- EVB-IT Instandhaltungsvertrag (Beim EVB-IT Instandhaltungsvertrag ist die Instandhaltung der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart)
- EVB-IT Pflegevertrag S (Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung beim EVB-IT Pflegevertrag sind Pflegeleistungen bezogen auf die Standardsoftware, wie etwa Störungsbeseitigung)