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Rechtssichere Gestaltung von Software-Verträgen!

Die Hamburger ELBKANZLEI berät und vertritt Mandanten mit fachlicher Kompetenz, die auf jahrelanger Berufserfahrung basiert. Insbesondere auf den dargestellten Rechtsgebieten sind die spezialisierten Anwälte der ELBKANZLEI tätig und erstellt Vertragsmuster.

Die rechtliche Betreuung, Gestaltung und Absicherung von Unternehmen und Privatpersonen zählt zu der Kerndisziplin der ELBKANZLEI.

Wirkungsvolles Instrument zur Sicherung des Erfolges ihrer Mandanten sind Verträge. So erstellt die ELBKANZLEI seit Jahren individuelle Verträge, verhandelt sie und setzt sie bei Bedarf durch.

So entstand eine beachtliche Sammlung rechtssicherer Verträge. Der ELBKANZLEI stehen eine Vielzahl von bewährten Unterlagen – wie Softwareverträge, Vorlagen, Vertragsgeneratoren, AGB und Formulare– zur Verfügung.

So gerichtsfest entwickelte Verträge stellt die ELBKANZLEI künftig auf dieser Seite dar.

Inhaltsverzeichnis Software-Verträge

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Software-Kaufvertrag I Software Purchase

Wir bieten Ihnen das für Ihren Bedarf passende Modell als Vertragsmuster: Wahlweise Zeithonorar auf Basis minutengenauer Taktung oder Honorar gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und auch Pauschalvergütung

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Software-Entwicklungsvertrag I Software Development

Die Erstellung von Software im Kundenauftrag kann rechtlich auf verschiedene Weise erledigt werden. Als Dienst- oder Werkleistung oder als Mischform (agile Softwareentwicklung). Der entsprechende Vertrag ist passgenau für den linearen Projektverlauf und die entsprechende Projektplanung zu erstellen.

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Software MietvertragI Software Rental Agreement

Oft als Lizenzvertrag bezeichnet. Hier ist streitig, ob die Softwaremiete dem Mietrecht oder Pachtrecht unterfällt. Der BGH geht derzeit von dem Mietrecht aus. Bei der vertraglichen Gestaltung eines Vertragsmusters ist stets die aktuellste Rechtsprechung zu beachten.

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Software-Lizenzverträge I Software License

Lizenzen für eine Software müssen technisch und vertraglich geschützt werden. Nicht nur, um im Missbrauchsfall die Software zu schützen, sondern auch um dem Lizenznehmer die Softwarekomponenten zur Verfügung zustellen, die er bezahlt. (siehe hierzu Software-Mietvertrag.)

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Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise sind sehr wichtig, um Abmahnungen zu vermeiden.

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Domainvertrag & DENIC

Oft als Lizenzvertrag bezeichnet. Hier ist streitig, ob die Softwaremiete dem Mietrecht oder Pachtrecht unterfällt. Der BGH geht derzeit von dem Mietrecht aus. Bei der vertraglichen Gestaltung ist stets die aktuellste Rechtsprechung zu beachten.

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App-Entwicklungsverträge

Für die Erstellung von Apps ist ein ausführlicher Vertrag mit einer konkreten Leistungsbeschreibung erforderlich (Pflichtenheft).

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Software-Pflegeverträge I Software Maintenance Agreement

Die langfristige Nutzung einer Software bedingt eine fortlaufende Anpassung der Software an die aktuellen Einsatzanforderungen. Die Softwarepflege soll diese fortlaufende Softwareanpassung gewährleisten. Hier sind insbesondere vertraglich Funktionsdefizite (die durch technischen oder rechtlichen Wandel entstehen) und damit Mängelrechte zu regulieren. Ausschlussfristen (in einem SLA), klare Haftungskonstellationen schaffen Klarheit für beide Vertragsparteien.

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SAAS - Verträge (Software-as-a-servive) I Cloud Computing

Je moderner die Nutzung von Software wird, desto wichtiger ist eine Vertragsgestaltung, die die Leistungen, Rechte und Pflichten detailliert beschreibt. Hier ist der Softwarebetrieb vielfältig. Wird für den Softwarebetrieb dem Kunden Speicherplatz auf den Rechnern eines Providers bereitgestellt und ruft der Kunde die Softwareanwendung über einen Internet-Browser auf, sind Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Dritten (Provider etc.) in einem Cloud Computing zu berücksichtigen. In anderen Fällen - wie Verträgen des PaaS, IaaS, CaaS - sind andere  Besonderheiten zu berücksichtigen.

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Webseiten-Vertrag I Herstellung einer Website

Der Vertrag über die Erstellung einer Website muss technische und grafische Details sowie Anforderungen zur Usability und SEO festhalten. Der Vertrag macht deutlich, welche Leistungen geschuldet sind: Web-Design, User Experience (UX), User Interface (UI), technische Realisierung oder alles.

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Geheimhaltungsvertrag/ Vertraulichkeitsvertrag I NON-DISCLOSURE AGREEMENT/ NDA

Geheimhaltungsverträge sind erforderlich, um Know How, Betriebsabläufe, Kundendaten und andere wertvolle Information zu schützen. Bereits das Gesetz schützt mit § 241 Abs. 2 BGB vor Missbrauch, Geheimnisverrat oder die Weitergabe sensibler Daten. Das Gesetz und der Sachverhalt wäre allerdings auszulegen, um die Haftung auf Schadensersatz zu prüfen. Eine Geheimhaltungsvereinbarung dagegen kann die schuldhafte Verletzung einer Geheimhaltung deutlich und empfindlich regeln und unter Vertragsstrafe stellen. Der Schutz durch eine solche NDA-Vereinbarung ist daher anzuraten.

Warum wir?

Warum ist eine individuelle Vertragsgestaltung und Vertragsmuster so wichtig? Je nach Zielgruppe sind Verträge in Ihrer spezifischen Ausrichtung unterschiedlich. Wir optimieren die Vertragsgestaltung und passen Sie Ihren individuellen Bedürfnissen an. Eine Vielzahl von Verträgen für nachfolgende Mandanten werden auszugsweise dargestellt: Unternehmen Entwickler Agenturen Designer Autoren Urheber …

Mit Erfahrung, Gründlichkeit & Kompetenz zum Erfolg 

Lassen Sie uns jetzt über Ihren Fall sprechen.

Verträge individuell erstellen:

Möchten auch Sie Ihr Vorhaben durch einen Vertrag absichern, sehen wir mit Interesse Ihrer Nachricht entgegen.

Vertrag als Muster erwerben:

Wir ermitteln Ihr Ziel und bieten Ihnen eine Auswahl rechtssicherer Vertragsdokumente an. Regelmäßig wählen unsere Mandanten diese kostengünstige Option, wenn Sie Vertragsmuster selbst individualisieren möchten.

Ob diese Verfahrensweise auch für Ihr Ziel in Betracht kommt, erörtern wir gern und zwar bevor Kosten entstehen.

Sollten Sie Interesse haben, sehen wir gern Ihrem

unverbindlichem Anruf unter  (+49) 040/ 55 43 19 02

oder Ihrer unverbindlichen E-Mail an rae@elbkanzlei.com

entgegen.

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