Das Recht der Neuen Medien

Neben den üblichen Verträgen, der Software Abläufe sowie dem Datenschutzrecht, Wirtschaftsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, sind weitere Fragen aufgetreten. Diese betreffen ebenfalls die Gebiete der Zugänglichmachung bei Softwarelösungen, den Vertrieb sowie die Entwicklung der Technologie und der digitalen Geschäfte. Medien sowie IT-rechtliche Praxen sind in diesen Tagen mehr als gefragt.
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Glücksspiel & Gewinnspielrecht
Neben den üblichen Verträgen, der Software Abläufe sowie dem Datenschutzrecht, Wirtschaftsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, sind weitere Fragen aufgetreten. Diese betreffen ebenfalls die Gebiete der Zugänglichmachung bei Softwarelösungen, den Vertrieb sowie die Entwicklung der Technologie und der digitalen Geschäfte. Medien sowie IT-rechtliche Praxen sind in diesen Tagen mehr als gefragt.

Um was genau geht es?
Es geht vor allem um die Erweiterung des Medienrechts sowie des IT-Rechtes. Seit dem 25.05.2018 gelten die neuen Vorschriften der Europäischen DSGVO und des neu verfassten BDSG / Bundesdatenschutzgesetzes. Die neuen Regelungen sollen nachweislich dazu beitragen, mehr Datenschutz einzubringen und diesen moderner zu gestalten.

Neu-Regelungen
Der Einfluss der Europäischen Rechtsprechung wächst. Dabei führt vor allem die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs – EuGH, seit der Geltung der neuen DS-GVO. Es ist abzusehen, dass weitere Änderungen und Erneuerungen, die Regelung im Medien und IT-Recht verändern werden. Eine weitere Einführung könnte die Geltung der EU-Plattform-to-Business Verordnung bedeuten.

Künstliche Intelligenz
Neue Geschäftsmodelle in den Bereichen künstliche Intelligenz-AI sowie die kommerzielle Verwertung von Daten, kommen hinzu. Doch Änderungen in den Vertragswerken müssen vor allem ältere Entscheidungen sowie auch die Entscheidungen des EuGHs, BGH, Safe-Harbor-Entscheidungen und UsedSoft-Entscheidungen berücksichtigen, um die Umsetzung der Verbraucherrechte-RL neu zu gestalten.

Covid-19 und seine Auswirkungen
Die Pandemie bringt einen weiteren Schub an rasanten Entwicklungen in der Digitalisierung mit sich. Dadurch ist ein neues Maß an Regelungen sowie Entwicklungen für die Vertragspraxis, unabdingbar. Dank der fachanwaltlichen Expertise, werden schnelle Lösungen gefunden.
Entgegen der Gesetze und Rechtsprechungen, sind vor allem für Start-Up Unternehmen die Technologien von heute, ein Normalzustand. Doch Gesetze und Rechtsprechungen laufen in keiner einheitlichen Dynamik mit diesen Erneuerungen.

Verträge und Kreativität
Verträge und Vertragsverhandlungen erfordern immer mehr Kreativität, um auf dieses sensible Thema zugeschnitten zu sein. Der Blick in die Zukunft ist dabei eines der wichtigsten Punkte in der Rechtsprechung und muss im Auge behalten werden. Anderenfalls könnten die Vertragspartner die Gefahr eingehen, dass ihre Vertragsklauseln bereits wenige Tage später unwirksam sind.

Worauf achten?
Alle Verträge von unserer Seite sind auf dem neusten Stand. Sie werden stetig, durch Recherche und Weiterbildungen, erneuert und auf dem neuesten Stand gehalten. Um dem internationalen Markt an Start-Ups gerecht zu werden, finden Sie alle Verträge auf Deutsch sowie auf Englisch und auf Anfrage, auch auf anderen Sprachen. Wir bieten nicht nur die Erstellung und Überprüfung älterer Verträge, sondern auch zielführende Hilfestellung rund um das Thema IT & Multimedia an. Alle Vertragsverhandlungen laufen unter der fachanwaltlichen Betreuung, die mit Erfahrung und Expertisen geführt begleitet, immer ein Gefühl der Sicherheit bietet.
Um einen Überblick der Verträge zu erhalten, ist nachfolgend eine Liste aufgeführt. Die Verträge sind alle auf dem Rechtsstand von 2020 aktualisiert und entsprechen somit den aktuellen Rechtsformen.

  • Verträge
  • Software-Pflegevertrag
  • Musik-Homepage-Lizenzvertrag
  • Video- Film-Online-Lizenzvertrag
  • Text-Online-Lizenzvertrag
  • Hardewareveträge zum Thema Kauf, Miete, Wartung und Leasing
  • Softwareverträge zum Thema Erstellung, Software, Anpassung und Kauf
  • Software Transfers Agreement
  • Websiteverträge
  • Webdesign-Vertrag
  • Mobile App Development
  • Metatag-Lizenzvertrag
  • Cloud Computing Vertrag – Agile Softwareprogrammierung
  • Musik & Hörbuch-Download-Lizenzvertrag
  • Vetragshändlervertrag Software
  • B2C- und B2B-Webportalen und Online-Shops
  • Software Maintenance Agreement Quell-Code-Hinterlegung
  • Software-Download-Lizenzvertrag
  • OEM-Software
  • Software Escrow Softwareübertragungsvereinbarung
  • Consultancy Contract
  • Online-Avertorials
  • IT-Projekte zum Thema Entwicklung sowie Umsetzung
  • IT-Beratungsvertrag
  • Mobile App Erstellung
  • Cloud Computing – Software as a Service
  • Mobile Apps – Software Transfer Agreement
  • Agile Software-Entwicklung
  • Schiedsverfahren
  • One-Site-Livechat
  • Agile Software Development
  • F & E-Vertrag / Research and Development Agreement
  • BYOD – Bring Your Own Device
  • Bewertungsportal

Verträge zur Datenschutzerklärung

  • Auftragsarbeiten gem. Art. 28 DS-GVO-Data Processing
  • Domain Verträge
  • Providerverträge – Access-Vertrag – Access-Agreement & Hosting-Vertrag – Hosting Agreement – Service-Level-Agreement
  • Nutzung eines B2B-Marktplatzes
  • Adresshandelsvertrag
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung in die Verarbeitung personen- bezogener Daten
  • Werbe- und Vermarktungsverträge -Influencer -, Affiliate-Vertrag, Werbebanner – Suchmaschinenmarketing – Search Engine Marketing (SEM) Kundenbewertungsportal – Customer Rating
  • Domain Kaufvertrag – Nutzungsbestimmungen bei gemeinsamer Nutzung einer Domain
  • Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen- AGB B2B – Online-Shops & Terms & CondiBons
  • Arbeitsrecht – Betriebsvereinbarung über die Nutzung von E–Mail, Intranet und Internet, Social Media Guidelines, Rahmenbetriebsvereinbarung Arbeitnehmerdatenschutz
  • Daten-Kaufvertrag – Data Purchase Agreement
  • Vereinbarung zwischen gemeinsam Verantwortlichen – Joint Controller Agreement
  • Erwerb und Nutzungsrechte – Content-Einkauf Bild-Online Lizenzvertrag

Nicht zögern
In Zeiten wie diesen, ist es schwer sich immer auf dem neuesten Stand zu halten. Dafür sind unsere Anwälte von der Elbkanzlei ihr Ansprechpartner für Rechtsprechung. Neben den ortsgebundenen Gesprächen, haben Sie bei uns ebenfalls die Wahl der persönlichen Beratung sowie einer Beratung per Videotelefonat. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Die Elbkanzlei steht ihnen zur Verfügung.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern hierzu und stehen Ihnen ebenso gern zur Verfügung. 

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Boris H. Nolting
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