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Rechtsgebiete im Überblick

Die Hamburger ELBKANZLEI berät und vertritt Mandanten mit fachlicher Kompetenz, die auf jahrelanger Berufserfahrung basiert. Insbesondere auf den unten dargestellten Rechtsgebiete sind die Anwälte der ELBKANZLEI tätig.
Die ELBKANZLEI bietet interdisziplinäre Kompetenz und ist deshalb in der Lage, Sachverhalte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu betrachten.
Nur die ganzheitliche Mandatsbearbeitung führt zum rechtlichen und auch wirtschaftlichen Erfolg unserer Mandanten. Folgende Rechtsgebiete stehen dabei im Fokus:

IT-Recht

Das Informationstechnologierecht nannte sich früher Computer-, EDV-, Informatik-, Internet- und Multimediarecht. Heute wird der Überbegriff mit „IT-Recht“ abgekürzt.

Nicht nur die Bezeichnung, sondern auch die Bedeutung des IT-Rechts hat sich geändert. Dieses Rechtsgebiet hat alle Bereiche wirtschaftlichen Handelns durchdrungen. Nicht zuletzt wegen der voranschreitenden Digitalisierung dringt das IT-Recht auch in vormals rein analoge Abläufe vor. So werden Betriebsabläufe digital mittels Software gesteuert, organisiert und abgewickelt oder Warenwirtschaft digital erfasst.

Gewerblicher Rechtsschutz / IP

Wir schaffen und schützen Werte. Eine Kern-Kompetenz der Elbkanzlei ist die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mandanten auf dem Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Nutzung des Internets und die einhergehende und weiter zunehmende Digitalisierung gestaltet das Geschäftsumfeld dynamischer. Dadurch erlangt geistiges Eigentum an Marken, Designs, Bildern, Patenten und Technologien zunehmende Bedeutung und wird zur Grundlage geschäftlichen Erfolges. Wir sind auf die Sicherung und Begründung entsprechender Schutzrechte spezialisiert.

Datenschutzrecht

Die Europäische Union hat sich mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung zum Ziel gesetzt, in der gesamten EU ein einheitliches Datenschutzniveau zu schaffen. Dieses Ziel wird weiter verfolgt durch den bald zu erwartenden Erlass der ePrivacy-Verordnung. Aber auch der deutsche Gesetzgeber hat mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) das nationale Datenschutzrecht neu gefasst, um den angemessenen Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Die Datensicherheit geht aber auch mit Gefahren der Stellen einher, die mit den Daten arbeiten müssen. Die Aufsichtsbehörden können beispielsweise erhebliche Bußgelder für Datenrechtsverstöße verhängen. Das Team der ELBKANZLEI begleitet Unternehmen bei der Umsetzung dieser umfangreichen gesetzlichen Neuerungen. Unsere Tätigkeit soll alle Datenrechtsverstöße und damit behördenrechtliche Verfahren ausschließen.

Urheberrecht

Fotos, Filme, Texte, Musik und auch Software werden durch das Urheberrecht vor unautorisierter Nutzung geschützt. Das Urheberrecht an diesen Werken entsteht bereits mit der Herstellung eines Werkes. Der Urheber begründet diese Schutzansprüche und muss sie weder anmelden (wie i.d.R. bei Marken) noch öffentlich bekannt geben. Dem Urheber gehören die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an seinen Werken, kann aber uneingeschränkt über diese Rechte verfügen. Er kann die Rechte also Dritten durch Einräumung von Nutzungsrechten übertragen und so die Rechte wirtschaftlich profitabel verwerten.

Wenn Sie mehr über unsere Rechtsgebiete wissen wollen, lesen Sie gerne unsere regelmäßig veröffentlichen Blogartikel in unserem Magazin.

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