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Rechtssicherer Onlineshop – Worauf es ankommt!

Ein rechtssicherer Onlineshop bewahrt Sie vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und erspart Ihnen den damit verbundenen rechtlichen Ärger und hohe Kosten. Was Sie bei der Eröffnung eines Onlineshops beachten müssen und wo Fehlerquellen liegen können, erläutert der folgende Beitrag des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz Boris Nolting.
rechtssicherer Onlineshop

Ein rechtssicherer Onlineshop bewahrt Sie vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und erspart Ihnen den damit verbundenen rechtlichen Ärger und hohe Kosten. Was Sie bei der Eröffnung eines Onlineshops beachten müssen und wo Fehlerquellen liegen können, erläutert der folgende Beitrag des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz Boris Nolting.

Inhalt

rechtssicherer Onlineshop

Was braucht ein rechtssicherer Onlineshop?

Aus rechtlicher Sicht hat der Verbraucherschutz einen hohen Stellenwert. Verbraucher sind am Markt häufig in der unterlegenen Stellung. Damit ihnen dies nicht zum Verhängnis wird, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die Anbieter eines Onlineshops erfüllen müssen.

Das Ziel ist es, Verbraucher ausreichend zu informieren und zu verhindern, dass sie zu Käufen verleitet werden, die sie in einer anderen Kaufsituation im Laden mit ausführlicher Beratung so nicht getätigt hätten.

Stellt sich Ihr Onlineshop nicht als rechtssicher heraus, riskieren Sie unter Umständen eine Abmahnung. Zusammenfassend sind diese Punkte daher unbedingt zu beachten, wenn Sie einen Onlineshop rechtssicher eröffnen möchten und werden im Folgenden ausführlich erklärt:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung
  • Preisgestaltung
  • Zahlungsmöglichkeiten

In den letzten Jahren haben verschiedene EU-Richtlinien und Urteile im Verbraucherschutz zu vielen Neuerungen geführt. Lassen Sie uns gerne prüfen, ob Ihr Onlineshop rechtssicher ist. Durch unsere Expertise in diesem Bereich erkennen wir Lücken und bewahren Sie vor rechtlichem Ärger, der Ihr Geschäft gefährden könnte!

Verbraucherinformationspflichten Art 246 a

 

Informationen über wesentliche Eigenschaften der Waren

Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung müssen auf der Interseite zusammengestellt werden, auf der die Bestellung abgeschlossen werden kann (OLG München, Urt. v. 31.1.2019, 29 U 1582/18, Tz. 19 ff): „…Ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, liegt nur dann vor, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar sind oder aber sogar nur über einen Link auf einer vorgeschalteten Internetseite erreichbar sind.“

Informationen über Gesamtpreis

 

Einhaltung der PreisangabenVO:

  • Hinweis Umsatzsteuer
  • Hinweis Grundpreise
  • Hinweis Versandkosten
  • Informationen über Kosten des Fernkommunikationsmittels

sind unter anderem zwingende Angaben.

Rechtssicherer Onlineshop: Wie muss das Impressum gestaltet sein?

Der Verbraucher muss erkennen können, mit wem er einen Vertrag abschließt und wer hinter dem Onlineshop steckt. Hierzu ist es notwendig, dass Sie auf jeder Seite Ihres Onlineshops einen Link zu Ihrem Impressum zur Verfügung stellen.

Das Impressum muss Ihre Kontaktdaten enthalten. Neben dem Namen Ihres Gewerbes bzw. Ihrer Person, müssen Sie folgende Informationen angeben:

  • Ihre vollständige Anschrift,
  • E-Mail Adresse,
  • Telefonnummer,
  • vertretungsberechtigte Personen und
  • die Handelsregisternummer.
Nur so ist es ein rechtssicherer Onlineshop.

Welchen Inhalt muss die Datenschutzerklärung haben?

Der vertrauliche Umgang mit Verbraucherdaten ist im Zeitalter der Digitalisierung immer wichtiger geworden. Aus diesem Grund legt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fest, dass eine Datenschutzerklärung für einen Onlineshop unerlässlich ist.

Sie müssen in dieser darlegen, welche Daten Sie zu welchem Zweck verarbeiten. Mit „Verarbeiten“ ist neben der Erhebung von Daten auch die Speicherung gemeint. Auch über die Weitergabe an Dritte oder das Verwenden von Tracking- oder Analysesoftware muss zuvor detailliert aufgeklärt und eine Einwilligung erteilt worden sein. Gleiches gilt, wenn Sie einen Newsletter zu Marketingzwecken versenden möchten.

Wie sollten AGB formuliert sein?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind grundsätzlich nicht zwingend. Sie geben Ihnen jedoch eine flexible Möglichkeit, vertragliche Rechte und Pflichten festzulegen, die von bestehenden gesetzlichen Regeln abweichen können. Auf diese Art schaffen Sie eine Grundlage für Ihre Verträge.

Zwar können Sie für sich vorteilhaftere Rechtsfolgen vereinbaren, der Formulierung von AGB sind jedoch Grenzen gesetzt. Verbraucher dürfen durch einzelne AGB-Klauseln nicht in unangemessener Weise benachteiligt werden. Andernfalls kann dies zur Unwirksamkeit der AGB führen.

Welche AGB für Sie passend sind, hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab. Lassen Sie uns gerne zusammen erarbeiten, welche Klauseln für Sie vorteilhaft sind. Die Übernahme bereits vorformulierter Muster-AGB wird Ihrem Onlineshop im Zweifel nicht vollumfänglich gerecht.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung wirksam?

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, das ihnen die Möglichkeit gibt, ohne Angabe eines Grundes innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Vertrag rückgängig zu machen. Nach Rückgabe der Kaufsache kann dann der Kaufpreis zurückgefordert werden.

In Ihrem Onlineshop müssen Sie auf dieses Recht mittels Widerrufsbelehrung hinweisen. Sie ist wirksam, wenn detailliert darüber informiert wird, wie das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann und welche Rechtsfolgen damit einhergehen. Gleichzeitig muss ein rechtssicherer Onlineshop ein Musterformular für den Widerruf bereitstellen, das seine Kunden nutzen können.

Beispielmuster für ein Widerrufsformular:

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück

An:
Muster GmbH
Musterstraße XX
XXXXX Musterstadt
MustergmbH@xxx.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s) – nur bei Mitteilung auf Papier.

Welche Preise und Lieferkosten müssen angegeben werden?

Achten Sie darauf, dass Sie immer den Gesamtpreis Ihrer Ware oder Dienstleistung angeben. Für Verbraucher muss ersichtlich sein, aus welchen Bestandteilen sich der Preis zusammensetzt und welche Lieferkosten anfallen.

Wenn neben der Hauptleistung weitere Kosten auf den Verbraucher zukommen, müssen Sie hierüber ebenfalls informieren. Verbraucher sollen so vor zusätzlichen Extrakosten geschützt werden, die überraschend auf sie zukommen oder vor Nebenleistungen, die ihnen untergeschoben werden.

Beispiel:

X bestellt im Onlineshop des Unternehmers Y mehrere Handys zum Preis von 500 EUR, die er privat nutzen möchte. Nach Lieferung stellt er fest, dass ein Kostenpunkt in der Rechnung ein „Rundum-Sorglos-Paket“ ist, das eine Versicherung und einen Austauschservice für die Handys verspricht. Der Kaufvertrag enthält am unteren Ende der Spalte des Vertragstextes die Zeile „Ich möchte ein Rundum-Sorglos-Paket zum Preis von 100 EUR buchen (bitte ggfs. streichen)“.

Daneben ist ein Kästchen mit einem symbolisierten Kreuz abgedruckt. Der Verbraucher muss dies streichen, wenn er kein Interesse an dem Zusatzpaket hat. Ist dies rechtlich möglich? Ist es so ein rechtssicherer Onlineshop?

Nein, auf diese Weise wird dem Verbraucher eine Nebenleistung untergeschoben. Jede zusätzliche Leistung muss ausdrücklich von ihm gewünscht sein. Hüten Sie sich davor Kästchen schon vorab anzukreuzen.

Was ist bei den Zahlungsmöglichkeiten zu beachten?

Sie sind dazu verpflichtet, dem Verbraucher mindestens eine Zahlungsmöglichkeit anzubieten, die kostenlos verwendet werden kann. Zudem muss bei allen anderen Zahlungsmöglichkeiten klar erkennbar sein, welche sonstigen Kosten auf den Verbraucher zukommen.

Ist die Verwendung eines „Bestell-Buttons“ rechtlich unbedenklich?

Um Verbraucher dafür zu schützen voreilig oder unbeabsichtigt durch ein „Verklicken“ einen Vertrag abzuschließen, gelten bei der Verwendung eines „Bestell-Buttons“ besondere Anforderungen.

Der Button muss so gestaltet sein, dass dem Verbraucher unmittelbar aus der Beschriftung des Buttons klar wird, dass er sich zur Zahlung verpflichtet. So ist die alleinige Beschriftung „Buchung abschließen“ noch nicht ausreichend. Dies kann auch als unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung zu verstehen sein.

Tipp, rechtssicherer Onlineshop: Besser ist eine Formulierung wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“.

Welche Lieferfristen sind zu beachten?

Als Betreiber eines Online-Shops wird davon ausgegangen, dass Sie die angebotene Ware vorrätig haben, wenn Sie nichts Gegenteiliges angeben. Die Lieferfristen müssen so detailliert wie möglich angegeben und eingehalten werden.

Beispiel:

Die Angabe „Sofort lieferbar“ suggeriert, dass der Verbraucher die Ware auch alsbald bekommt. Sie haben hierzu bis zu fünf Tage Zeit.

Was droht bei einem Verstoß?

Verletzen Sie eine der oben genannten Informationspflichten, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Ihnen droht dann eine Abmahnung durch Mitbewerber, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzverbände oder Handelskammern.

Mit einer Abmahnung können Wettbewerbsstreitigkeiten außergerichtlich geklärt werden, um einen Prozess zu vermeiden. Hierzu werden Sie auf Ihr verletzendes Verhalten hingewiesen und gleichzeitig dazu aufgefordert, dieses innerhalb einer gesetzten Frist freiwillig zu beenden.

Damit ein erneuter Verstoß in Zukunft nicht vorkommt, werden Sie außerdem dazu angehalten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser erklären Sie das verletzende Verhalten künftig zu unterlassen und verpflichten sich dazu andernfalls eine Strafe zu zahlen.

Wurden Sie abgemahnt, kann der Abmahnende die Rechtsanwaltskosten, die ihm durch die Abmahnung entstanden sind, von Ihnen zurückverlangen.

Fazit – Rechtssicherer Onlineshop

  • Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung müssen auf der Interseite zusammengestellt werden, auf der die Bestellung abgeschlossen werden kann
  • Ein rechtssicherer Onlineshop beinhaltet ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung, sowie Informationen zur Preisgestaltung und Zahlungsmöglichkeiten
  • AGB bieten Ihnen die Möglichkeit, flexibel von den gesetzlichen Vorschriften abzuweichen.
  • Wenn Sie gegen Informationspflichten verstoßen, ist dies ein Wettbewerbsverstoß, der eine Abmahnung Ihrer Konkurrenten zur Folge haben kann.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern hierzu und stehen Ihnen ebenso gern zur Verfügung. 

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