Firmennamen schützen lassen: 5 Tipps vom Fachanwalt!

Haben Sie sich bereits für einen passenden Firmennamen entschieden, gilt es, diesen frühzeitig schützen zu lassen. Am sichersten gelingt dies, wenn Sie Ihren zukünftigen Firmennamen als Marke anmelden und eintragen lassen. Wie das genau funktioniert und was Sie zu beachten haben, erläutert der folgende Beitrag.
Firmennamen schützen lassen

Haben Sie schon Ihren Firmennamen schützen lassen? Haben Sie sich für einen passenden Firmennamen entschieden, gilt es, diesen frühzeitig schützen zu lassen. Am sichersten gelingt dies, wenn Sie Ihren zukünftigen Firmennamen als Marke anmelden und eintragen lassen. Wie das genau funktioniert und was Sie zu beachten haben, erläutert der folgende Beitrag.

Inhalt

Firmennamen schützen lassen

Warum sollte man einen Firmennamen schützen lassen?

Die Entwicklung einer innovativen Geschäftsidee und das Etablieren eines guten Rufes sind nicht selten mit Zeit und Kosten verbunden. Daher ist es umso wichtiger, sich vor Nachahmern zu schützen, die von Ihren Investitionen profitieren wollen, indem diese sich Ihren „guten Namen“ am Markt zu Nutze machen. Deshalb müssen Sie Ihren Firmennamen schützen lassen.

Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen, also als Marke anmelden und eintragen lassen, erhalten Sie ein alleiniges Recht an dieser Marke. Dadurch sind nur Sie in der Lage, darüber zu entscheiden, wer Ihren geschützten Namen benutzen darf und wem Sie hierzu eine Lizenz erteilen. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass Ihr Firmenname missbraucht wird. Gleichzeitig können Sie diesen auch wirtschaftlich verwerten und durch vergebene Lizenzen Einnahmen erzielen.

Beispiel: X betreibt mehrere Burgerrestaurants in der Stadt Y unter demselben Namen. Unter den Bewohnern von Y sind die Burger durch ihre gute Qualität bekannt und die Restaurants aufgrund ihres besonderen Service sehr beliebt. Bereits mehrere Interessenten sind auf sein Unternehmen aufmerksam geworden und würden gerne sein Know-How verwenden, um in anderen Städten ähnliche Burgerrestaurants zu eröffnen. X erteilt ihnen hierzu Lizenzen im Rahmen eines Franchisevertrages, mit denen sie unter seinem Firmennamen Burger verkaufen können.

Wie hoch der Wert Ihrer Firma ist, richtet sich unter anderem nach dem Wert Ihrer Marke. Das bedeutet, je besser der Ruf Ihres Unternehmens ist, desto höhere Lizenzgebühren können Sie für die Nutzung Ihrer Marke verlangen. Gerade wenn Sie spekulieren, Ihr Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen, sollten Sie sich bereits frühzeitig Ihr gutes Image durch eine eingetragene Marke sichern.

So sparen potentielle Käufer erneute Investitionen und Ihre vorherigen Bemühungen amortisieren sich erneut. 

Ein positiv konnotierter Firmenname hat den Vorteil, dass potentielle Kunden auch bei anderen Dienstleistungen oder Produkten, die Sie neu auf den Markt bringen, direkt an eine gleichbleibende Qualität denken werden. Dies können Sie sich zu Nutze machen, wenn Sie neue Märkte erschließen möchten.

Um diese gleichbleibende Qualität erhalten zu können, ist es jedoch unerlässlich, eine „Verwässerung“ Ihres Namens zu verhindern. Mit einer Markeneintragung kann genau dies verhindert werden, da andere Ihren Namen nur mit Ihrer Befugnis verwenden können. Sie entscheiden, was man mit Ihrem Namen in Verbindung bringt.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie als Markeninhaber verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung haben, wenn Konkurrenten ungefragt Ihren Firmennamen verwenden. Sie können beispielsweise

  • Schadensersatz verlangen, indem Sie nachträglich die Lizenzgebühr verlangen, die Sie vereinbart hätten, wenn Sie gefragt worden wären.
  • von Ihrem Konkurrenten verlangen, dass dieser es unterlässt, Ihren Namen zu verwenden.
  • potentielle Verletzer abmahnen.

Wie kann ich einen Firmennamen schützen lassen?

Sie erlangen Markenschutz, indem Sie Ihren Firmennamen beim zuständigen Markenamt anmelden und eintragen lassen. Auf nationaler Ebene ist dies das Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) in München. Ihnen stehen für die Einreichung Ihrer Anmeldung online drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: 

  1. DPMAdirektWeb online (signaturfrei) 
  2. DPMAdirektPro (signaturgebunden)
  3. über das Antragsformular auf dem Postweg

Möchten Sie den Schutzbereich auf weitere EU-Mitgliedstaaten erweitern und so international sichergehen, dass niemand Ihren Firmennamen verwendet, können Sie Ihren Firmennamen online beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EQUIPO) in Alicante anmelden und als Unionsmarke eintragen lassen. 

Für Länder außerhalb der EU ist eine internationale Registrierung notwendig. Hierzu stellt das DPMA einen Antrag an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Sie erhalten dann eine IR-Marke.

Achtung: Ein Firmenname kann grundsätzlich auch ohne Eintragung allein durch die Benutzung als Unternehmenskennzeichen Schutz entfalten. Hierzu sind jedoch besondere Voraussetzungen notwendig, die erfüllt werden müssen. Dazu zählt unter anderem, dass ein großer Anteil des angesprochenen Verbraucherkreises die Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens diesem zuordnen kann. In einem Streitfall müssten Sie dies jedoch beweisen können. Das erweist sich häufig als schwierig, sodass die Markeneintragung vorzuziehen ist!

Was kostet der Schutz?

Sie können nur Ihren Firmennamen schützen lassen, wenn Sie die Anmeldegebühr bezahlen. Für eine nationale Marke beträgt diese 300 € bzw. bei einer elektronischen Anmeldung  290 €. 

Es sind drei Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses enthalten (Nizza-Klassen). Gegen Zahlung weiterer Gebühren des Markenamtes kann der Schutz auf weitere Klassen erweitert werden.

Die Anmeldung einer Unionsmarke kostet 900 €. Hierbei sind jeweils drei Waren- und Dienstleistungsklassen enthalten. Für jede weitere Klasse erhöht sich die Gebühr um 100 €.  

Es ist eine Klasse des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses enthalten. Gegen Zahlung weiterer Gebühren des Markenamtes kann der Schutz auf weitere Klassen erweitert werden.

Wenn Sie das Anmelde- und Eintragungsverfahren beschleunigen möchten, können Sie zudem eine Gebühr von 200 € bezahlen. Weitere Kosten kommen hingegen erst auf Sie zu, wenn Sie die Marke nach Ablauf der Schutzfrist verlängern möchten. Nach erfolgreicher Eintragung beträgt die Schutzdauer zunächst 10 Jahre. 

Der Schutzumfang Ihrer Marke ergibt sich aus dem Inhalt Ihrer Markenanmeldung. Der Firmenname wird als sogenannte Wortmarke eingetragen. Wenn Sie zusätzlich ein Logo haben, bietet es sich an, über eine Wort-Bild-Marke nachzudenken. Dabei wird eine Kombination aus beidem geschützt. Dann sollte ein besonderes Augenmerk auf eine detaillierte Beschreibung und Wiedergabe gelegt werden!

Markenanmeldung – Was ist zu beachten?

Ein Firmenname kann nur rechtssicheren Schutz bieten, wenn er nicht bereits angemeldet und eingetragen wurde. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine gründliche Markenrecherche in den einschlägigen Datenbanken und Registern vorzunehmen, bevor Sie Ihren Firmennamen als Marke schützen lassen.

Besteht ein sogenanntes prioritätsälteres Recht, kann der Inhaber dieses andernfalls Widerspruch einlegen. Im schlimmsten Fall kann dies die Löschung Ihrer Marke bedeuten oder eine Abmahnung zur Folge haben.

Das Markenamt prüft nämlich nicht, ob bereits identische Namen eingetragen wurden. Es schaut lediglich, ob

  • Ihr Firmenname überhaupt als Marke geschützt werden kann. 
  • alle Formalitäten der Anmeldung eingehalten wurden.
  • Ihr Firmenname als Marke irreführenden oder täuschenden Charakter hat.
  • Ihr Firmenname gegen gute Sitten oder andere Vorschriften verstößt. 

Man spricht bei einer Kollision mit prioritätsälteren Rechten jedoch nicht nur von dem Fall, dass Ihr gewünschter Firmenname in identischer Weise eingetragen wurde. Auch ähnliche Namen können unter Umständen ein Recht zur Löschung begründen. Für Laien ist häufig nur schwer einschätzbar, wann sich Namen aus rechtlicher Sicht ähneln und wann keine Verwechslungsgefahr besteht.

Lassen Sie uns daher gerne die Markenrecherche übernehmen, wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen möchten. Wir prüfen, ob ähnliche oder identische Namen bestehen!

Was bringt die Eintragung ins Handelsregister?

Manche Unternehmensformen setzen den Eintrag in das Handelsregister voraus, beispielsweise GmbH oder OHG. Hierneben können Sie sich auch freiwillig dazu entscheiden, Ihr Unternehmen eintragen zu lassen. Das Handelsregister hat dabei die Funktion, zwischen Kaufleuten einen Überblick über wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse zu geben. 

Die Eintragung kann daher zu einer Stärkung des Vertrauens zu Ihnen auf Seiten Ihrer potentiellen Kunden und Banken führen, mit denen Sie arbeiten. Zu beachten ist aber, dass Ihr Firmenname hierdurch nicht deutschlandweit geschützt wird, sondern nur im Amtsgerichtsbezirk.

Greifen Sie daher auf die Markenanmeldung zurück, um einen lückenlosen Schutz zu erreichen. Wir sind Ihnen gerne behilflich und unterstützen Sie bei den einzelnen Schritten, damit ein geschütztes Auftreten am Markt gesichert ist!

Firmennamen schützen lassen: Fazit

  • Ihren Firmennamen schützen lassen klnnen Sie durch eine Anmeldung und Eintragung als Marke beim zuständigen Markenamt. 
  • Die Marke dient der Kennzeichnung Ihrer Produkte und Dienstleistungen und ermöglicht es Dritten, diese von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. 
  • Als Inhaber der Wortmarke haben Sie ein exklusives Recht, das nur Sie zur Nutzung befugt. Gleichzeitig können Sie entscheiden, wen Sie von der Nutzung ausschließen oder mittels Lizenz berechtigen möchten.
  • Als Markeninhaber können Sie beispielsweise von potentiellen Verletzern Schadensersatz und Unterlassung verlangen. 
  • Die Eintragung ins Handelsregister bewirkt hingegen nur einen Schutz im Amtsgerichtsbezirk. 

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern hierzu und stehen Ihnen ebenso gern zur Verfügung. 

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