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IT Recht Hamburg

IT Recht aus Hamburg -
ELBKANZLEI

Kompetenz und Erfahrung in Software, E-Commerce und anderen Belangen der Informationstechnologien

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E-Commerce und anderen Belangen der Informationstechnologien
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IT Recht Kanzlei für Softwareverträge

Sie sind Softwareentwickler, handeln mit Software-Lizenzen oder betreiben einen Onlineshop? Sie möchten Ihre Software schützen oder Ihre Website rechtssicher gestalten?

Dann benötigen Sie einen im IT-Recht erfahrenen Rechtsanwalt, damit Sie Ihr Projekt gemäß der aktuellen Rechtslage und Datenschutzrichtlinien gestalten. So schützen Sie Software, App, Source Code, Ihr know-how und Ihre Domains.

Die ELBKANZLEI begleitet Sie von der Anmeldung ihrer Domains oder Marken über die Vertragsgestaltung bis hin zu eventuell auftretenden Rechtsstreitigkeiten wegen Lizenz-Vereinbarungen oder Abmahnungen.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig – damit Sie die Weichen direkt richtig stellen.

Inhaltsverzeichnis

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Was ist IT-Recht & Internetrecht?

IT-Recht ist eine Kurzform für Informationstechnologierecht.
Es werden dafür auch die in der Bedeutung ähnlichen Begriffe Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Multimediarecht, Softwarerecht und Internetrecht verwendet.

Das IT-Recht beschäftigt sich mit der Betrachtung von Sachverhalten der Informationstechnologie (IT) aus rechtlicher Sicht. Dabei ist das IT-Recht ein Querschnittsrecht, das mit interdisziplinären Rechtsgebieten geregelt wird.

Zum IT-Recht gehören daher Rechtsgebiete wie:

  • Urheberrecht
  • Markenrecht 
  • Domainrecht 
  • Zivilrecht 
  • Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht 
  • Strafrecht (Ausspähen von Daten § 202a StGB, Computersabotage § 303a StGB)

Worauf kommt es im IT-Recht an?

Die Informationstechnologie beeinflusst zunehmend viele Lebensbereiche. Dementsprechend ist das IT-Recht umfangreich und erfasst verschiedene Rechtsgebiete (siehe oben), von denen wir hier die wichtigsten vorstellen:

IT-Vertragsrecht

ELBKANZLEI berät Software- und App-Entwickler sowie Software-Lizenzgeber und Lizenzkäufer. Es wird beraten in allen Fragen der und Vertragsgestaltung. Zum Beispiel erstellen wir rechtssichere

  • Software-Kaufverträge
  • Software-Entwicklungsverträge
  • Software-Lizenzverträge
  • Software Überlassungsverträge
  • SAAS-Verträge (Software-as-a-service)
  • Software-Pflegeverträge
  • App-Entwicklungsverträge
  • Domainverträge
  • Webseiten-Vertäge
  • Geheimhaltungsverträge/ Vertraulichkeitsvertäge (NDA) und erstellen dazugehörige
  • Datenschutzhinweise
  • Nutzerbedingungen.

Mit gerichtsfesten Verträgen wird Rechtsschutz geschaffen und somit Ihre Software, Apps oder Webseiten auf Dauer gesichert.

IT-Vertragsrecht

Zudem begleitet ELBKANZLEI komplexe IT-Projekte. Verträge werden ausgehandelt und von Mandanten gewünschte Vertragsklauseln durchgesetzt.

Datenschutz spielt im Bereich der Informationstechnologie eine große Rolle.

Wir beraten in allen Belangen hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes
(BDSG, DSGVO etc.).

Datenschutz-1

Zum Beispiel werden regelmäßig personenbezogene Daten von App und anderer Software verarbeitet. Hier sind rechtmäßige Datenschutzhinweise zwingend erforderlich. Andernfalls werden Abmahnungen und Verfahren der Landesdatenschutzbeauftragten (LfD) riskiert.

Ob Konkurrenten aus Datenschutz berechtigt abmahnen können, bleibt abzuwarten. Aber schon jetzt können Landesdatenschutzbeauftragte hohe Bußgeld-Strafen verhängen und sie machen zunehmend davon Gebrauch!

Im Zusammenhang des Datenschutzes ist auch der Schutz von Betriebsgeheimnissen wie z.B der Schutz von Source-Codes wesentlich. Die ELBKANZLEI verfügt über sichere know-how-Verträge, sowie Geheimhaltungsverträge (NDA).

Der Schutz des geistigen Eigentums durch verpflichtende und mit Vertragsstrafe versehenen NDA´s ist eine der wichtigsten Aspekte zur Absicherung des unternehmerischen Erfolges.

Denn die „Idee“ an sich ist nie ohne Vertrag geschützt und ist das know-how „ausgeplaudert“ ist es nie wieder exklusiv.

Bei Bedarf vertreten wir Ihr Anliegen auch vor Gericht. Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen für Ihre Internetpräsenz.

Domainrecht

Ihre Domain und Ihre Marke sind im Bereich IT, Software und E-Commerce Ihr Kapital!

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Eintragung und Verfügbarkeitsprüfung von Domains, Kennzeichen und gewerblichen Schutzrechten. Hier geht es neben Domainrecht auch um Markenrecht und sonstiges Kennzeichenrecht.

Internetrecht

Internetrecht wird oft als Synonym für IT-Recht verwendet. In der Praxis bezeichnet man mit Internetrecht in der Regel alles, was die rechtlichen Aspekte von Online-Shops (E-Commerce) und geschäftlichen Beziehungen im Internet betrifft.

Dazu gehören Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und von Nutzungsbedingungen. Die Gestaltung von Datenschutzhinweisen sowie Webseitenchecks hinsichtlich ihrer rechtskonformen Gestaltung.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich – ELBKANZLEI unterstützt auch Ihre Internetpräsenz in allen rechtlichen Belangen.

Internetrecht

Urheberrecht (bzgl. Software)

Das Urheberrecht schützt Software, unabhängig von der Programmiersprache und dem Speicherort. Dabei gilt der Programmierer als Urheber. Diese urheberrechtliche Tatsache ist bei IT-Verträgen zu berücksichtigen. Sollten Nutzungsrechte an der Software von dem Software-Urheber Dritten eingeräumt werden, muss dies in dem Vertrag geregelt werden.

Für nähere Informationen zum Urheberrecht besuchen Sie bitte diese Seite.

Arbeitnehmererfindung und Urheberrecht

Anders verhält es sich im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Entsteht die Software während eines Arbeitsverhältnisses, erhält der Arbeitgeber in der Regel automatisch das ausschließliche Nutzungsrecht. Dennoch empfiehlt es sich dies in dem Vertrag deutlich zu machen.

Ist nichts vertraglich geregelt greifen gemäß § 43 UrhG die Regelungen des Urhebergesetzes.

Die dortigen Regeln sind jedoch recht unklar. Daher haben Regelungen im Arbeitsvertrag eine ganz besondere Bedeutung und sollten dementsprechend klar formuliert werden.

Arbeitnehmererfindung bei Programmierern

Nach § 69b UrhG ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, wenn ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen wurde.

Das gilt jedenfalls, sofern nichts abweichendes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. 

Die ELBKANZLEI vertritt Arbeitgeber*Innen und Arbeitnehmer*Innen in allen Belangen des IT-Recht mit Erfahrung und Freude an der Materie IT.

Außergerichtlich und vor Gericht vertreten wir die Interessen unserer Auftraggeber leistungsstark, setzen sie durch und schützen deren Software.

Besuchen Sie uns gerne auf LinkedIn.

Weitere Informationen zum Medienrecht.

Arbeitnehmererfindung-bei-Programmier
Ihre Vorteile als Mandant der Elbkanzlei
Außergerichtlich und gerichtlich im IT-Recht erfahren.​
Persönliche Rechtsberatung durch einen Fachanwalt
Betriebswirtschaftliche Betrachtung der Mandate

Die besten IT-Recht Bücher

Die wichtigsten IT-Rechtsbegriffe

Sie wissen, was Cookies sind und was Streaming bedeutet? Aber wissen Sie auch, was Domain-Grabbing oder Störerhaftung ist? Wir haben für Sie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe aus dem IT-Recht zusammengestellt. Schauen Sie gerne einmal rein. Aber keine Angst: Sie müssen nicht das gesamte Glossar kennen – wir als IT-Kanzlei kümmern uns um all Ihre Belange im Bereich Internet.

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Bevor Sie einen Fachanwalt beauftragen, möchten Sie erst einmal eine unverbindliche Prüfung Ihres Anliegens vornehmen lassen? 

Kein Problem! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung per Telefon.

Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Telefongespräch, inklusive Ersteinschätzung mit einem unserer Fachanwälte.

Wir vertreten Sie in allen Belangen des IT-Rechts.
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ELBKANZLEI – mit viel Erfahrung und viel Spezialwissen. Wir vertreten Sie in allen Belangen des IT-Recht. Wir verbinden Gründlichkeit mit Kompetenz und verhelfen auch Ihnen und Ihrem Unternehmen zu Ihrem Recht.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, die Sie bei einem unverbindlichen Telefongespräch mit einem unserer Fachanwälte erhalten. Rufen Sie uns gern an.

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Fachanwalt IT IP Nolting

Boris Nolting – Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Leiter des IT-Dezernates der ELBKANZLEI ist Fachanwalt Boris H. Nolting.

Er führt in zweiter Generation die ELBKANZLEI. Nolting ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und bearbeitet täglich IT-Mandate.

Er löst engagiert alle IT-Fragestellungen seiner Mandanten und hat gemeinsam mit einem Team aus Spezialisten die ELBKANZLEI zu einer starken IT-Recht-Kanzlei ausgebaut.

Weitere Informationen zu seiner Person und Expertise finden Sie hier.

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