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Medienrecht

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Was ist Medienrecht?

Als Medienrechtskanzlei vertreten wir unsere Mandanten in allen Belangen des Medienrechts zuverlässig und leistungsstark.
Das Medienrecht umfasst unterschiedliche Rechtssätze der Medienlandschaft. Dabei handelt es sich um eine Querschnittsmaterie aus dem öffentlichen Recht, dem Strafrecht und dem Zivilrecht.

Aus der Fachanwaltsordnung entnommen:

  1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
  2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht
  3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
  4. Rundfunkrecht
  5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz
  6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
  7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Medienrechtliche Ansprüche:

Auf zivilrechtlicher Ebene lassen sich einige medienrechtliche Anspruchsgrundlagen entnehmen. Hierbei handelt es sich bspw. um:

  • Unterlassung/ Beseitigung/ Löschung (bei Diffamierung, Tatsachenbehauptung und Werturteil)
  • materiellen Schadensersatz (bei Tatsachenbehauptung und Werturteil)
  • immateriellen Schadensersatz (bei Tatsachenbehauptung und Werturteil)
  • Gegendarstellung (nur bei Tatsachenbehauptung)
  • Richtigstellung (bei Tatsachenbehauptung, die sich später als unwahr herausstellt)
 

Teilbereiche des Medienrechts

Die Teilbereiche des Medienrechts sind ausgesprochen vielseitig. Genau aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Medienrecht unerlässlich. Folgende Bereiche sind zu berücksichtigen.

  • Presse- und Äußerungsrecht: Wort- und Bildberichterstattung in verschiedenen Medien sind die Grundlage des vorliegenden Presserechts. Dieses Recht betrifft die Presse und jede andere Person.
  • Persönlichkeitsrecht: Auch dieser Teilbereich schützt die Lebensbereiche von Menschen und Unternehmen auf vielschichtige Art und Weise. Es stellt beispielsweise die individuelle Entfaltung und eine informationelle Selbstbestimmung sicher.
  • Datenschutzrecht: Der Datenschutz ist ein heikles Thema, mit dem wir bestens vertraut sind. Ziel dieses Rechts ist es, persönliche Daten zu schützen und ihre Verarbeitung auf ein Minimum zu beschränken.
  • Urheberrechte: Die hier enthaltenen Regelungen sollen die Werke von Urhebern schützen. Sie umfassen sowohl den Inhalt und Umfang als auch die Folgen, sollte es zu Verletzungen kommen. Kommt es zu solch einem Verstoß, ist es ratsam, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
  • Verlagsrecht: Die Rechte für die Verwertung von Literatur oder der Tonkunst werden im Verlagsrecht geregelt.

Medienrecht im Grundgesetz

Die wichtigste Arbeitsgrundlage für einen Anwalt im Medienrecht ist das Grundgesetz: Hier befindet sich der Ausgangspunkt für die medienrechtlichen Vorschriften. Die wichtigsten Punkte betreffen die Kommunikationsfreiheit – die Meinungs-, Kunst-, Informations- sowie die Rundfunk- und Presse-Freiheit. Sie alle werden in Artikel 5 des Grundgesetzes geregelt. Dazu kommt Artikel 10, der das Fernmeldegeheimnis betrifft.

Da diese Aspekte eng miteinander verbunden sind, muss sich ein Anwalt selbstverständlich auch in den grundlegenden Rechtsvorschriften auskennen. Das ist jedoch kein Problem: Denn das Grundgesetz ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für uns als Kanzlei.

Kommt es zu medienrechtlichen Konflikten, betreffen diese fast immer die Kommunikationsfreiheit und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Der fachliche Begriff, der hierbei zu tragen kommt, ist die „praktische Konkordanz“. Sie weist darauf hin, dass Grundrechte nur so weit eingeschränkt werden dürfen, wie es notwendig ist, um anderen Menschen die Möglichkeit zur Entfaltung zu bieten. Es handelt sich also um eine Abwägung, bei der wir den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren müssen.

Medienrecht im Zeitalter der Digitalisierung

In Zeiten der Digitalisierung erlebt das Medienrecht einen deutlichen Wandel. Da es eng mit den Materien des Internetrechts verbunden ist, ist es sinnvoll, sich für uns als spezialisierte Kanzlei zu entscheiden. Der Umgang mit digitalen Inhalten ist nicht immer einfach nachzuvollziehen, ähnlich wie das neue Urheberrecht. Kommt es hier zu Verletzungen, erschwert die Anonymität im World Wide Web die Ahndung spürbar. Die beste Chance sind wir als Fachanwaltskanzlei: Schließlich handelt es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt. Tagtäglich verstoßen Nutzer auf Plattformen wie Facebook oder YouTube millionenfach gegen unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Was bei einem einfachen geteilten Video harmlos erscheinen mag, geht für Unternehmen oder Urheber mit immensen Verlusten einher.

Um das Urheberrecht im digitalen Wandel zu schützen, hat die EU eine neue Richtlinie zum Urheberrecht erlassen. Diese Regelung betrifft beispielsweise die Umverteilung von Gewinnen, was jedoch zu Zweifeln in der Netzgemeinde führte. Die Angst, es könnte schwieriger werden, nutzergenerierte Inhalte online zu stellen, ist der wichtigste Aspekt dieser Befürchtungen.

Wenn Sie mehr über unsere gewerblichen Rechtsschutz wissen wollen, lesen Sie gerne unsere regelmäßig veröffentlichen Blogartikel in unserem Magazin.

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