Geheimhaltungsvertrag/ Vertraulichkeitsvertrag I NON-DISCLOSURE AGREEMENT/ NDA
Geheimhaltungsverträge sind erforderlich, um Know How, Betriebsabläufe, Kundendaten und andere wertvolle Information zu schützen. Bereits das Gesetz schützt mit § 241 Abs. 2 BGB vor Missbrauch, Geheimnisverrat oder die Weitergabe sensibler Daten. Das Gesetz und der Sachverhalt wäre allerdings auszulegen, um die Haftung auf Schadensersatz zu prüfen. Eine Geheimhaltungsvereinbarung dagegen kann die schuldhafte Verletzung einer Geheimhaltung deutlich und empfindlich regeln und unter Vertragsstrafe stellen. Der Schutz durch eine solche NDA-Vereinbarung ist daher anzuraten.