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Wettbewerbsrecht / IP

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Boris H. Nolting

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Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht in Hamburg

Was ist Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht ist das Fachgebiet unserer Kanzlei. Es setzt sich aus den Kartellrechten und den Lauterkeitsrechten zusammen. Während das Lauterkeitsrecht überwacht, das die Regeln eingehalten werden, bietet es gleichzeitig Schutz. Seine Aufgabe ist es, Verbraucher, Mitbewerber und andere Marktteilnehmer gegenüber unlauteren Tätigkeiten zu bewahren. Das könnten beispielsweise Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften, irreführende Werbung oder die Verunglimpfung eines weiteren Wettbewerbers sein. Wer sich mit einem solchen Problem konfrontiert sieht, sollte sich in jedem Fall an einen spezialisierten Medienrechtler wenden.

Mit diesem Handlungsspielraum sorgt dieser allgemeine Rechtsbestand dafür, dass alle Teilnehmer des Marktes sich an die vorgegebenen Richtlinien halten. Seine Aufgabe ist es hingegen nicht, den Handel im Allgemeinen aufrecht zu erhalten. Dieser Aspekt wird über das Kartellrecht verfolgt, das kein unmittelbarer Bestandteil des Wettbewerbsrechts ist, es jedoch in vielen wichtigen Punkten ergänzt.

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Wer regelt das Wettbewerbsrecht?

Während wir mit den unterschiedlichsten Aspekten der Gesetzesgrundlage vertraut sind, gilt es, verschiedene Rechtsgrundlagen zu beachten. Dazu gehören das Kartell- und das Lauterkeitsrecht. Ersteres findet sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Letzteres ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und wird im UWG geregelt. Dennoch ist die Abgrenzung im Handel nicht immer leicht zu beurteilen, insbesondere dann, wenn zudem das europäische Recht beachtet werden muss. In solchen Fällen hilft ein Anwalt weiter. Denn: Die Anforderungen weichen ab, sobald es um die europäische Relevanz dieser Rechte geht.

Wen schützt das Wettbewerbsrecht?

Wie auch das Medienrecht, das neue Urheberrecht oder das Datenschutzrecht, soll das Wettbewerbsrecht Schutz und Absicherung mit sich bringen. Aus diesem Grund schützt das Wettbewerbsrecht Gesetz im engeren Sinne:

  • Die Werber und Mitbewerber
  • Die Verbraucher
  • Sämtliche Marktteilnehmer

Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt. Durch diesen Schutz ist gewährleistet, dass ein freier Leistungswettbewerb bestehen kann. Allerdings werden nicht sämtliche Produkte über diese grundlegenden Rechtsprechungen abgedeckt: Für medizinische Erzeugnisse gilt beispielsweise das Heilmittelwerbegesetz. Es besagt, dass Patienten oder Konsumenten über potenzielle Nebenwirkungen eines Medikaments aufgeklärt werden müssen.

Wettbewerbsrecht vs. Markenrecht und Kartellrecht

Sowohl das Wettbewerbsrecht als auch das Kartell- und das Markenrecht sind gewerbliche Schutzrechte. Sie alle verfolgen das Ziel, gewerbliche Tätigkeiten und damit Unternehmen zu schützen. Dennoch unterscheiden sie sich in einigen Punkten:

  • Wettbewerbsrecht: Dieses Recht umfasst sämtliche staatliche Eingriffe, die den marktwirtschaftlichen Wettbewerb fördern.
  • Markenrecht: Es konzentriert sich darauf, Marken im geschäftlichen Verkehr zu schützen. Dabei umfasst es sämtliche Schutzrechte an immateriellen Gütern.
  • Kartellrechte: Sie sollen einen ungehinderten Wettbewerb unterbinden und sind im GWB geregelt.

Während bei einer Markenrechtsverletzung beispielsweise mit Schadensersatz bei Markenverletzung zu rechnen ist, sollten auch die anderen Gesetzesgrundlagen nicht vernachlässigt werden. Bei der rechtssicheren Gestaltung unterstützen wir Sie.

Wir sind Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht aus Hamburg

Als Fachanwaltskanzlei sind wir darauf spezialisiert, uns mit schädigenden Angaben oder Nachahmungen auseinanderzusetzen. Ein wichtiger Bestandteil dafür, unlautere geschäftliche Handlungen oder gar den Verkauf von Plagiaten festzustellen, sind Rechtsgrundlagen wie das Urheberrecht. Unser Fokus als liegt dabei immer auf dem Wettbewerbsvorteil des Mandanten. Die folgenden Schwerpunkte zeigen, welche Tätigkeiten zum normalen Alltag für uns gehören:

  • Die Durchsetzung von Abmahnungen, wobei die Ansprüche auf Wettbewerbsverstößen beruhen.
  • Der Schutz von firmeninternem Know-how und den grundlegenden Geschäftsgeheimnissen.
  • Das Abwehren von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen, falls bei einer dritten Partei kein Anspruch auf das Wettbewerbsrecht besteht.
  • Die Verfolgung von Nachahmungen, Plagiaten und unlauterer Werbung.
  • Zusätzlich befassen sich die Experten mit dem Schutz vor Nachahmung mit Blick auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.

Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kümmern wir uns um die zentralen Themen eines jeden Unternehmens.

Wenn Sie mehr über unsere gewerblichen Rechtsschutz wissen wollen, lesen Sie gerne unsere regelmäßig veröffentlichen Blogartikel in unserem Magazin.

Beiträge zum Wettbewerbsrecht

KI und Urheberrecht

KI und Urheberrecht: Viele (noch) offene Rechtsfragen!

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick zu den derzeitigen Erkenntnissen im urheberrechtlichen Umgang mit generativer KI. Damit gewinnen Sie ein Gespür für mögliche Fragen und dafür, in welchen Fallkonstellationen eine individuelle Beratung in unserer Kanzlei für Sie besonders sinnvoll sein kann.

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IT-Rahmenvertrag

IT-Rahmenvertrag: Worauf Sie achten müssen!

Sobald man sich für einen externen Dienstleister entscheidet, kommt man nicht an einem IT-Rahmenvertrag vorbei. Dessen sachgerechte Fassung ist eine Herausforderung. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie ein IT-Rahmenvertrag ausgestaltet sein muss, der den Vertragsparteien eine harmonische Zusammenarbeit ermöglicht.

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