Sie haben bereits ein attraktives Logo gestaltet oder gestalten lassen, das Ihr Unternehmen am Markt repräsentieren soll und wollen dieses Logo schützen lassen?
Neben einem ausgefallenen Namen können Sie durch grafische Zusätze den Wiedererkennungswert Ihres Unternehmens steigern. Der folgende Beitrag „Logo schützen lassen“ erklärt Ihnen, worauf Sie hierbei achten müssen.
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Inhalt
Wie kann ich mein Logo schützen lassen?
Sie können Ihr Logo schützen, indem Sie es als Marke eintragen lassen. Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichen, das Produkte und Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordnet und von denen eines anderen Unternehmens unterscheidet.
Während Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Slogans durch eine Wortmarke geschützt werden können, entsteht der Schutz von grafischen Abbildungen und Logos durch die Eintragung einer Bildmarke. Soll eine Kombination aus beidem geschützt werden, handelt es sich um eine Wort-/Bildmarke.
Die Kombination aus grafischen Elementen und Ziffern ist dabei auf verschiedene Art und Weise möglich. Das Wort kann neben, über oder unter einer Abbildung stehen. Außerdem kann der Schriftzug eines Wortes selbst so kreativ gestaltet sein, dass es als Wort-/Bildmarke eintragungsfähig ist. In diesem Fall genügt der Text allein für die Eintragungsfähigkeit.
Beispiel: Der Autohersteller „BMW“ hat sich die Buchstabenkombination „BMW“ als Wortmarke eintragen lassen. Zudem ist der bekannte „BMW-Propeller“ als Logo in Kombination mit den Buchstaben als Wort-/Bildmarke eingetragen. Der Schuhhersteller „Nike“ hat das Wort mit einem Haken kombiniert und so eine Wort-/Bildmarke kreiert. Der Schriftzug von „Coca Cola“ ist hingegen für sich genommen durch seine außergewöhnlich geschwungenen Buchstaben bereits eine Wort-/Bildmarke, ohne dass ein grafischer Zusatz nötig wäre.
Wo kann man ein Logo schützen lassen?
Wenn Sie auf nationaler Ebene Ihr Logo schützen möchten, ist eine Anmeldung und Eintragung als Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) in München notwendig. Hierzu stehen Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- DPMAdirektWeb online (signaturfrei)
- DPMAdirektPro (signaturgebunden)
- Antragsformular auf dem Postweg
Um internationalen Schutz zu erlangen, kann der Schutzbereich der Marke zudem auf weitere EU-Mitgliedstaaten erweitert werden. Das Kennzeichen muss dazu online beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EQUIPO) in Alicante angemeldet und als Unionsmarke eingetragen werden.
Liegen die Länder, in denen Sie am Markt mit Ihrem Logo auftreten möchten, außerhalb der EU, bietet sich eine IR-Marke an. Diese setzt einen Antrag auf internationale Registrierung voraus, den das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) stellt.
Welche Vorteile bietet der Schutz eines Logos?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, ein Logo als Marke eintragen zu lassen, um es für Ihre Produkte und Dienstleistungen zu verwenden. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, warum es empfehlenswert ist, sich die Rechte für Ihr Logo zu sichern.
Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das alleinige „Recht am Kennzeichen“. Dieses ermächtigt nur ihn das Kennzeichen zu benutzen. Gleichzeitig liegt es in seiner Hand zu entscheiden, wer zur Nutzung mittels Lizenz berechtigt oder ausgeschlossen ist. Verwendet jemand ohne Ihre Zustimmung Ihr Logo, können Sie rechtlich nur gegen ihn vorgehen, wenn Sie sich zuvor eine Marke haben eintragen lassen.
Es ist daher ratsam, sich rechtlich abzusichern, bevor Sie am Markt mit Ihrem Logo auftreten. Nur so können Sie sich rechtssicher vor Nachahmer schützen, die Ihren guten Ruf ausnutzen wollen und dazu Ihr Logo verwenden.
Gleichzeitig hat eine positiv konnotierte Marke als Immaterialgüterrecht einen hohen wirtschaftlichen Wert. Dies können Sie sich zu Nutze machen, indem Sie Lizenzverträge mit potentiellen Nutzern abschließen und so Ihre Marke verwerten (z.B. im Rahmen von Franchise-Verträgen).
Zusammengefasst hat eine Marke mehrere Funktionen und Vorteile:
Herkunftsfunktion – Die Marke gibt an, von welchem Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung stammt und dient als Herkunftshinweis. Dritte können durch Ihr Logo direkt Ihr Unternehmen identifizieren. Dies ist ein Vorteil für Sie, wenn Sie vor haben, Ihr Sortiment zu erweitern und zu expandieren. Verbraucher werden automatisch auch mit neuen Produkten und Dienstleistungen Ihr Unternehmen und den damit verbundenen Ruf assoziieren.
Qualitätsfunktion – Haben Sie sich ein besonderes Image aufgebaut, kann dem Abnehmerkreis Ihrer Produkte und Dienstleistungen mit einer Marke eine gleichbleibende Qualität suggeriert werden. Eine gute Qualität erhöht Ihr Image und den Wert Ihrer Marke. Je höher der Markenwert, desto höher ist auch der Wert Ihres Unternehmens. Dies kann attraktiv für Sie sein, wenn Sie vorhaben, Ihr Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen.
Kommunikations- und Werbefunktion – Über eine Marke können verschiedene Botschaften transportiert werden. Sie kann zu Werbezwecken eingesetzt werden oder um Informationen zu Ihren Produkten bzw. Dienstleistungen zu übermitteln.
Investitionsfunktion – Eine ausgefallene Marke zu entwickeln nimmt Zeit und Geld in Anspruch. Damit diese Investition sich für Sie lohnt, bietet die eingetragene Marke Schutz vor Nachahmung. Dritte dürfen Ihre Marke grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung benutzen. Andernfalls haben Sie gegen potentielle Verletzer verschiedene Mittel in der Hand:
- Sie können eine Abmahnung aussprechen als außergerichtliche Lösung.
- Sie können Unterlassung und Beseitigung verlangen.
- Sie können Schadensersatz verlangen, wenn beispielsweise durch die Verwendung Ihrer Marke Gewinne erzielt wurden, die eigentlich Ihnen gebühren.
Wie viel kostet es, ein Logo schützen zu lassen?
Für die Anmeldung einer nationalen Marke wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 300 € bzw. bei einer elektronischen Anmeldung 290 € fällig. Wenn Sie sich für eine Unionsmarke entscheiden, beläuft sich die Gebühr auf 900 €.
Die Gebühr enthält jeweils drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Für jede zusätzliche Klasse erhöht sich die Gebühr um 100 €. Das Anmelde- und Eintragungsverfahren kann zudem beschleunigt werden, wenn Sie eine Gebühr von 200 € zahlen.
Um einen umfassenden Schutz Ihrer Marke zu gewährleisten, sollte diese so detailliert wie möglich beschrieben werden und es müssen die passenden Waren- und Dienstleistungsklassen ausgewählt werden. Lassen Sie uns Ihnen behilflich sein. Wir wissen, worauf es ankommt, um keine Schutzlücken entstehen zu lassen!
Nach erfolgreicher Anmeldung und Eintragung beträgt die Schutzdauer zunächst 10 Jahre. Weitere Kosten kommen erst auf Sie zu, wenn Sie die Marke nach Ablauf dieser Schutzfrist verlängern möchten.
Was muss bei einem neuen Logo rechtlich beachtet werden?
Nachdem Sie die Anmeldegebühr gezahlt haben, prüft das zuständige Amt ob
- die Marke grundsätzlich geschützt werden kann.
- Sie alle Formalitäten bei der Anmeldung beachtet haben.
- die Marke irreführend oder täuschend ist.
- die Marke gegen gute Sitten oder andere Vorschriften verstößt.
Beispiel: Begriffe, die “beschreibend” sind, können grundsätzlich nicht geschützt werden. So kann das Wort “Apple” für eine Apfelsorte nicht als Marke eingetragen werden, da es das Produkt beschreibt. Für elektronische Geräte war dies hingegen möglich. Ein beschreibender Charakter kann jedoch in bestimmten Fällen durch gestalterische Ergänzungen ausgeglichen werden, wenn so ein einzigartiges Gesamtbild erzeugt wird. Dann kommt eine Wort-/Bildmarke in Betracht.
Das Amt prüft nicht, ob bereits bestehende Marken Ihrem Kennzeichen entgegenstehen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von prioritätsälteren Rechten. Vor dem Anmelden einer Marke ist es daher unerlässlich, eine gründliche Markenrecherche in den relevanten Datenbanken und Registern durchzuführen.
Durch eine Markenrecherche können Sie mögliche Kollisionen mit älteren, ähnlichen oder identischen Marken vermeiden. Andernfalls können Konkurrenten und Inhaber prioritätsälterer Rechte Widerspruch einlegen und die Löschung Ihres „neuen“ Logos verlangen.
Doch wann ist ein Kennzeichen aus rechtlicher Perspektive ähnlich oder identisch? Dies ist für Laien häufig schwer zu ermitteln. Vertrauen Sie daher auf unsere Expertise im Markenrecht. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihr gewünschtes Logo zu schützen.
Wann darf ich ein fremdes Logo verwenden?
Bevor Sie ein fremdes Logo verwenden, sollten Sie sich darüber informieren, ob dieses bereits als Marke geschützt ist. In diesem Fall ist die Verwendung an die Erlaubnis des Markeninhabers des Logos gebunden.
Nur wenn er einer Nutzung zustimmt, dürfen Sie das fremde Logo verwenden. Im Rahmen eines Lizenzvertrages können beide Parteien festlegen, in welchem Umfang die Nutzung der Marke gestattet ist. Diese kann beispielsweise zeitlich oder räumlich beschränkt sein.
Ignorieren Sie dieses Erfordernis, können Sie abgemahnt werden und es kann Schadensersatz von Ihnen verlangt werden. Hüten Sie sich daher davor, unberechtigt fremde Logos zu verwenden und vermeiden Sie so mögliche Kosten und gerichtliche Streitigkeiten!
Ist ein Logo urheberrechtlich geschützt?
Für urheberrechtlichen Schutz ist keine Anmeldung oder Eintragung erforderlich. Damit ein Logo in den Bereich der angewandten Kunst (§ 2 Absatz 1 Nr. 4 UrhG) fällt und urheberrechtlich geschützt ist, muss jedoch eine besondere „Gestaltungshöhe“ gegeben sein.
Gemeint ist, dass eine sogenannte eigene geistige Schöpfung des Urhebers vorliegt. Er muss künstlerisch tätig geworden sein und die Gestaltung darf nicht dem Gebrauchszweck geschuldet sein.
Bei einem Logo kann daher nicht pauschal urheberrechtlicher Schutz bejaht werden. Zwar wird grundsätzlich auch die „kleine Münze“ geschützt, es kommt jedoch immer auf die Bewertung des Einzelfalls an. Schaffen Sie daher lieber Rechtssicherheit und schützen Sie Ihr Logo als Marke!
Fazit
- Sie können Ihr Logo schützen lassen durch eine Anmeldung und Eintragung als Bild- bzw. Wort-/Bildmarke beim zuständigen Markenamt.
- Logo schützen: durch ein geschütztes Logo haben Sie als Inhaber der Marke ein Exklusivrecht. Nur Sie dürfen das Logo verwenden und entscheiden, wer es außer Ihnen nutzen darf.
- Die Schutzdauer einer Bild- bzw. Wort-/Bildmarke beträgt 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Schutzfrist ist eine Verlängerung beliebig oft möglich.
- Sie können Dritte, die Ihr Logo ohne Ihre Erlaubnis nutzen, abmahnen und Schadensersatz sowie Unterlassung fordern.
Haben Sie für sich Beratungsbedarf um ihr Logo schützen zu lassen erkannt, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns. Eine E-Mail an rae@elbkanzlei.com oder ein Anruf unter +49 40 55431902 genügt. Gern können Sie auch unser Kontaktformular verwenden:
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