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Marke anmelden – Umfangreicher Schutz in wenigen Schritten

Als Unternehmer sind Sie sich der Außenwirkung eines Großteils Ihrer Entscheidungen oft nur allzu sehr bewusst. Haben Sie für Ihren Betrieb eine stimmige Identität gefunden, deren Quintessenz im Namen oder Logo verschmilzt, konnten Sie bereits einen wichtigen ersten Schritt gehen. Doch als Nächstes sollten Sie dringend das Markenrecht prüfen. Denn wer kann ohne eine angemessene Recherche schon sicher sagen, ob die eigene Idee wirklich einzigartig ist?
Marke anmelden

Ob ausgefallene Namen, kreativ gestaltete Logos oder eingängige Melodien – wenn Sie sich bereits entschieden haben, unter welcher Marke Ihr Unternehmen am Markt auftreten soll, ist es Zeit für den nächsten Schritt und Sie sollten die Marke anmelden. Was hierzu genau notwendig ist und worauf Sie achten müssen, erklärt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Boris Nolting in diesem Beitrag.

Marke anmelden

Inhalt

Was ist eine Marke?

Die Marke ist ein Kennzeichen, das Produkte und Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordnet und von denen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Nach erfolgreicher Anmeldung und Eintragung beim zuständigen Amt erhält der Markeninhaber das alleinige Recht an diesem Kennzeichen. Nur er darf die Marke nutzen und entscheiden, wer die Marke darüber hinaus mittels Lizenz verwenden darf. 

Je nach Art des Kennzeichens kommen verschiedene Marken in Betracht: 

Wenn Sie Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Werbesprüche schützen lassen möchten, ist dies als Wortmarke möglich, beispielsweise „Porsche 911“ oder „Persil“.

Haben Sie ein ausgefallenes Logo entwickelt oder möchten Abbildungen und Symbole als Kennzeichen verwenden, kommt die Bildmarke in Betracht, z.B. das „Adidas“ Logo. Bei einer Kombination eines Wortes und einer Abbildung handelt es sich um eine Wort-Bildmarke

Farben und Farbzusammenstellungen werden mit einer Farbmarke geschützt, z.B. das „Telekom-Magenta“. 

Eine Hörmarke kann Töne und Klangfolgen schützen, beispielsweise einen Radio- oder Werbe-Jingle.

Haben Sie eine kreative Form für Ihr Produkt entwickelt, kann diese 3D-Gestaltung außerdem mit einer Formmarke geschützt werden, z.B. der „Lindt“-Osterhase. 

Die Positionsmarke schützt zudem eine bestimmte Position, beispielsweise die rote Sohle als Erkennungsmerkmal eines Schuhs von Christian Louboutin. 

Die Marke soll in erster Linie sicherstellen, dass nur Ihnen das Recht der Nutzung zukommt. Man spricht auch von einem „Monopolrecht“. Gleichzeitig hat sie weitere hilfreiche Funktionen: 

  • Herkunftsfunktion – Dritte können durch die Marke erkennen, woher die Produkte und Dienstleistungen stammen und welchem Unternehmen Sie zuzuordnen sind. Das Kennzeichen dient damit der Unterscheidung und als Herkunftshinweis. 
  • Qualitätsfunktion – Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen ein gutes Image aufgebaut haben, werden Dritte mit Ihrer Marke eine gleichbleibende besondere Qualität verbinden. 
  • Kommunikations- und Werbefunktion – Sie können mit der Marke Informationen zu Ihren Produkten- und Dienstleistungen geben und sie in der Werbung verwenden. Dies bewirkt in Verbraucherkreisen eine schnelle Assoziation mit Ihrem Unternehmen.

Investitionsfunktion – Eine Marke mit hohem Wiedererkennungswert gibt Ihnen gute Chancen am Markt. Hierzu sind jedoch zuvor Investitionen notwendig. Damit diese sich amortisieren, sind Sie mit einer Markeneintragung vor Trittbrettfahrern und Nachahmern geschützt und können gegen diese rechtlich vorgehen. Unsere Anwälte für Markenschutz helfen Ihnen dabei.

Wo kann ich eine Marke anmelden?

Um auf nationaler Ebene Markenschutz zu erlangen, ist eine Anmeldung und Eintragung der Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) in München erforderlich. Sie haben hierzu online drei verschiedene Möglichkeiten die Anmeldung einzureichen:

  • mit DPMAdirektWeb online (signaturfrei)
  • mit DPMAdirektPro (signaturgebunden)
  • über das Antragsformular auf dem Postweg

Wenn Sie den Schutzbereich international auf weitere EU-Mitgliedsstaaten erweitern möchten, können Sie das Kennzeichen online beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EQUIPO) in Alicante anmelden und als Unionsmarke eintragen lassen.

Der Markenschutz für Länder außerhalb der EU setzt außerdem einen Antrag auf internationale Registrierung voraus, den das DPMA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) stellt. Es wird dann eine IR-Marke registriert.

Wie viel kostet es eine Marke eintragen zu lassen?

Für die Markenanmeldung wird eine Anmeldegebühr fällig. Diese beträgt für eine nationale Marke 300 € bzw. bei einer elektronischen Anmeldung 290 €. 

Für die Anmeldung einer Unionsmarke beläuft sich die Gebühr auf 900 €. Enthalten sind jeweils drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse erhöht sich die Gebühr um 100 €. 

Sie können zudem das Anmelde- und Eintragungsverfahren beschleunigen, indem Sie eine Gebühr von 200 € zahlen. Weitere Kosten kommen erst auf Sie zu, wenn Sie die Marke nach Ablauf der Schutzfrist verlängern möchten.

Markenanmeldung mit EU-Förderung

Wollen Sie in wenigen Schritten und mit niedrigen Gebühren Ihre eigene Marke anmelden? Klingt zu schön, um wahr zu sein?

Auf Initiative der Europäischen Kommission hat die EU den sog. „Ideas Powered for business SME Fund“ aufgelegt. Dieser Fond hilft kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihre geistigen Rechte (z. B. Markennamen) zu schützen.

Mithilfe dieses Fonds erhalten KMU eine anteilige Erstattung der amtlichen Gebühren einer Markenanmeldung von bis zu 1000€!

Informieren Sie sich direkt bei dem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Boris Nolting.
Das Team der Elbkanzlei hilft Ihnen gerne weiter bei Ihrem Anliegen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union.
Als KMU gelten Unternehmen mit maximal 9 Mitarbeitern bis 2 Mio. Euro Jahresumsatz, bis 49 Mitarbeitern mit maximal 10 Mio. Euro Jahresumsatz und bis 249 Mitarbeitern mit maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Wie ist der Ablauf?

1. Gutschein beantragen.
2. Markenanmeldung von uns durchführen lassen.
3. Antrag auf Erstattung der amtlichen Gebühren.

Mit einer Vollmacht übernehmen wir den kompletten Prozess für Sie.
Vollmacht direkt herunterladen und ausfüllen

Welche Leistungen sind von dem Gutschein umfasst?

Die Erstattungsfähigkeit einzelner Gebühren entnehmen Sie bitte folgendem Dokument: EUIPO_Fees-file-Germany

Unter anderem können Sie 75% der Gebühren für eine Markenanmeldung oder Geschmacksmusteranmeldung erstattet bekommen.

Beispielrechnung

Anmeldung einer EU-Marke, 1 Klasse
Sie beantragen eine EU-Marke. Die Gebühren hierfür belaufen sich auf 850 Euro (inkl. 1. Klasse).
Von diesen 850 Euro werden Ihnen 75%, mithin 637,50 Euro erstattet.

In anderen Worten: Sie zahlen für Ihre Unionsmarke lediglich 212,50 Euro (statt 850 Euro) an Anmeldegebühren.

WICHTIG: Die Mittel des Fonds sind begrenzt. Das bedeutet, die Gutscheine werden nach dem Datum der Antragstellung vergeben. Sind die Mittel erschöpft, können keine weiteren Gutscheine gewährt werden.
Also: Verlieren Sie keine wertvolle Zeit!

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. Vollmacht für uns, um tätig zu werden. Diese einfach ausgefüllt per E-Mail an rae@elbkanzlei.de schicken.
2. Ihre UST-ID
3. Ihre Bankverbindung für die Erstattung der Gebühren

Wie können wir Ihnen nach der Antragstellung weiterhelfen?

Überlassen Sie uns im Anschluss an die Anmeldung der Marke die Markenüberwachung!
Spezielle Software ermöglicht uns ein effizientes und schnelles Arbeiten.
So verhindern wir eine Verwässerung Ihrer Marke und sicheren Ihren Markenwert!

Was muss ich bei der Markenanmeldung beachten?

Bevor Sie die Marke anmelden, ist eine gründliche Markenrecherche in den einschlägigen Datenbanken und Registern zu empfehlen. Das Amt prüft nämlich nicht, ob Ihrem Kennzeichen bereits bestehende prioritätsältere Rechte entgegenstehen. Durch eine Markenrecherche erhalten Sie einen Überblick über bereits bestehende Marken und können so Kollisionen mit älteren ähnlichen oder identischen Kennzeichen verhindern. 

Andernfalls können Konkurrenten und Inhaber prioritätsälterer Markenrechte Widerspruch einlegen und die Löschung Ihrer „vermeintlich neuen“ Marke verlangen. Außerdem riskieren Sie eine Abmahnung, die meist mit Kosten verbunden ist. 

Wann ein Kennzeichen aus rechtlicher Perspektive ähnlich oder identisch ist, ist jedoch für Laien nur schwer zu beurteilen. Wir übernehmen daher gerne die Markenrecherche für Sie und überprüfen, ob Ihrem Wunschkennzeichen prioritätsältere Rechte Dritter entgegenstehen. Setzen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, damit Sie sicher am Markt auftreten können!

Der Schutzumfang Ihrer Marke bemisst sich nach dem Inhalt Ihrer Markenanmeldung. Das bedeutet, die Marke sollte so detailliert wie möglich wiedergegeben werden, um Schutzlücken zu verhindern. Zudem gibt es verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Sie sich entscheiden müssen. 

Achtung: Überlegen Sie sich gut, in welchen Bereichen Sie die Marke einsetzen möchten!  Es gilt ein sogenannter Benutzungszwang. Marken sollen nicht ohne Benutzungsabsicht angemeldet und damit blockiert werden. Um dies zu verhindern können Marken, die nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung in das Register verwendet werden, gelöscht werden.

Das Amt prüft, nachdem Sie die Anmeldegebühr gezahlt haben, ob

  • die Marke überhaupt geschützt werden kann.
  • Sie alle Formalitäten der Anmeldung erfüllt haben.
  • die Marke irreführenden oder täuschenden Charakter hat.
  • die Marke  gegen gute Sitten oder andere Vorschriften verstößt. 

Spricht nichts dagegen, wird Ihre Marke im Register eingetragen. Die Schutzdauer beträgt zunächst 10 Jahre.

Warum sollte man eine Marke anmelden?

Die Markenanmeldung hat verschiedene Vorteile für Sie:

Wirtschaftliche Verwertung

Marken sind als Immaterialgüter von hohem wirtschaftlichem Wert und können lukrativ verwertet werden. Als Markeninhaber haben Sie das alleinige Recht darüber zu entscheiden, wem Sie eine Lizenz erteilen und dazu berechtigen, die Marke zu nutzen. Lizenzen können hierzu auf verschiedene Weise ausgestaltet und Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden. So ist es denkbar, eine Lizenz inhaltlich auf ein bestimmtes Gebiet, einen bestimmten Personenkreis oder in zeitlicher Hinsicht zu beschränken. 

Beispiel: Das Parfum der Marke X soll einen hochwertigen Eindruck beim Verbraucher erwecken. Markeninhaber X möchte deshalb, dass der Vertrieb nur in ausgewählten Parfum-Filialen und nicht in Drogeriemärkten erfolgt. Dies kann er im Rahmen eines Lizenzvertrages festhalten. 

Unternehmenswert erhöhen

Je höher der Wert Ihrer Marke ist, desto höher ist auch der Wert Ihres Unternehmens. Der Markenwert richtet sich dabei nach der Lizenzgebühr der Marke. Interessant wird dies vor allem im Rahmen eines Unternehmensverkaufs, denn potentielle Käufer profitieren von einem bestehenden guten Image einer Marke und ersparen sich eigene Investitionen. 

Markterschließung

Wenn Sie Ihr Sortiment erweitern und neue Märkte erschließen möchten, kann Ihnen eine schon etablierte gute Marke zudem als Kommunikationsmittel dabei helfen neue Produkte und Dienstleistungen anzubieten.

Was ist nach erfolgreicher Markenanmeldung zu beachten?

Sie sollten fortlaufend überprüfen, ob neue Marken in die einschlägigen Datenbanken und Register eingetragen wurden. Wenn Sie durch identische oder ähnliche Zeichen in Ihren Markenrechten verletzt wurden, können Sie innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen und Löschung verlangen. Die Gebühr für den Widerspruch bzw. die Löschung wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse beträgt jeweils 120 €. 

Überlassen Sie uns die Markenüberwachung! Spezielle Software ermöglicht uns ein effizientes und schnelles Arbeiten. So verhindern wir eine Verwässerung Ihrer Marke zu!

Fazit – Marke anmelden

  • Die Marke dient der Kennzeichnung Ihrer Produkte und Dienstleistungen und ermöglicht es Dritten, diese von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. 
  • Sie können sowohl 3D-Gestaltungen und Töne, als auch Abbildungen und Wörter schützen lassen. 
  • Markenschutz wird durch Anmeldung und Eintragung beim zuständigen Amt erreicht. Zusätzlich ist die Zahlung einer Anmeldegebühr nötig. 
  • Als Markeninhaber haben Sie ein „Recht am Kennzeichen“, das nur Sie zur Nutzung befugt. Sie können entscheiden, wen Sie von der Nutzung ausschließen oder mittels Lizenz berechtigen. 
  • Inhaber bereits bestehender prioritätsälterer Marken können bei Eintragung identischer oder ähnlicher Kennzeichen Widerspruch einlegen und die Löschung beantragen.

Bilderquellennachweis: © Olivier-Le-Moal | PantherMedia
 

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern hierzu und stehen Ihnen ebenso gern zur Verfügung. 

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