Elbkanzlei_Logo.png

Wie verhalten bei Abmahnungen im Internetrecht?

Um Abmahnungen auf der größten Spielwiese der Welt, dem Internem, zu vermeiden, sollten sie auf Stolperfallen achten. Diese betreffen Nutzer sowie auch Anbietern. Umgehen Sie mit diesen Tipps und Tricks, gekonnt den Abmahnungsfallen.
Wie verhalten bei Abmahnungen im Internetrecht?

Wie verhalten bei Abmahnungen im Internetrecht?

Um Abmahnungen auf der größten Spielwiese der Welt, dem Internet, zu vermeiden, sollten sie auf Stolperfallen achten. Diese betreffen Nutzer sowie auch Anbietern. Umgehen Sie mit diesen Tipps und Tricks, gekonnt den Abmahnungsfallen.

Stichpunkte zum Vermeiden der kleinen Fallen.

  • Achten Sie immer auf Markenrechte, diese gelten auch im Internet.
  • Downloads, Filesharing und Streaming sind beliebte Fallen, die schnell zur illegalen Handlung werden.
  • Prüfen Sie immer ihre Website auf Aufklärungspflichten, diese beinhalten zum Beispiel auch ihr Impressum sowie die Datenschutzerklärung.
  • Unterzeichnen Sie niemals irgendwelche Unterlassungserklärungen oder Schuldanerkenntnisse, ohne sich einen Rechtsbeistand gesucht zu haben.

Wo gibt es die meisten Abmahnungen?

Viele Abmahnungen sammeln sich vor allem im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht sowie dem Internetrecht an. Im Fall Internetrecht gibt es sehr viele Unterkategorien, die über diesem Oberbegriff geführt werden. An dieser Stelle erfahren Sie die wichtigsten Gründe für Abmahnungsverfahren und vor allem wertvolle Tipps, diese zu umgehen oder das richtige Verhalten, im Falle eines Auftretens zu beherrschen.

Vorsicht bei Download und Streaming

Vor allem in diesen Kategorien gibt es immer wieder Urheberrechtsverletzungen. So dürfen zum Beispiel keine literarischen, wissenschaftliche oder künstlerische Werke, vervielfältigt werden, ohne vorher eine Genehmigung des Urhebers einzuholen. Auch wenn Sie unwissentlich ein solches Projekt per Filesharing, Streaming oder Download erworben haben, gilt das Urheberrecht und die damit verbundene Verletzung welche durch das Internetrecht geschützt ist. In diesen Fällen drohen hohe Schadensersatzforderungen und die Gefahr einer Abmahnung.

Um diese Gefahr zu umgehen, nutzen Sie keine Seiten die mit kostenlosen Streams und Downloads werben. Es ist oftmals nicht gegeben auf den ersten Blick zu erkennen, ob es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt.

Markenrecht

Auch im Internet gilt der Schutz von Markenzeichen und Markenrechten. Dabei ist es gleich, ob es sich um die Nutzung von Wort, Bild oder Medien im Internet handelt. Auch Logos und Kennzeichen können geschützt sein, wodurch auch dabei eine Strafverfolgung bei ungenehmigter Nutzung drohen kann.

Wettbewerbsrechte und Fehler auf ihrer Internetseite

Auch das Unterlassen der Aufklärungspflicht kann mit Abmahnungen auf einer wettbewerbsrechtlichen Grundlage, dem Internetrecht, erfolgen. Geregelt sind diese zumeist im Impressum jeder Internetseite. Ein rechtlicher Beistand, sollte vor jeder Veröffentlichung einer Interseite, zurate gezogen werden. Vor allem größere Unternehmen und Geschäftsseiten wie Onlineshops, müssen geprüft und fehlerfrei sein und große Probleme zu vermeiden.

Abmahnung und Handlung

Sollte eine Abmahnung eintreffen, ist der beste Weg immer zuerst zum Fachanwalt. Doch, bis dieser Termin stattfindet, können weitere Fehler vermieden werden. Dafür richten Sie sich einfach nach dieser Auflistung.

Erste-Hilfe-Liste

  • Die Schuld nicht anerkennen!
  • Machen Sie auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis, ohne die Rücksprache ihres Fachanwaltes.
  • Sollten Sie erst einmal zugestimmt haben, sind auch dem besten Rechtsbeistand die Hände gebunden.

Unterlassung

Unterlassungserklärungen werden gerne und schnell gefordert. Jedoch sollte diese nicht einfach unterschrieben werden, gilt sie doch ein Leben lang. Einmal unterschrieben, ist dies schwer zu widerrufen und bringt womöglich starke Einschränkungen für ihr Geschäft mit sich. Diese Schädigungen können sich bis zu einer Insolvenz auswirken. Deswegen gilt auch hier, unbedingt den Rat eines Rechtsbeistandes einbeziehen.

Nicht aufschieben

Gerne werden unliebsame Briefe in eine Schublade gesteckt und aufbewahrt. Doch im Falle einer Abmahnung ist dies nicht ratsam. Sollte eine Abmahnung nicht beantwortet oder widerrufen werden, stehen dem Abmahnendem andere Möglichkeiten zur Verfügung, zum Beispiel in Form einer einstweiligen Verfügung. Eine einstweilige Verfügung führt weitere Kosten mit sich. Vermeiden Sie unnötige Kosten und holen Sie sich Direkthilfe zum Thema Internetrecht von ihrem Rechtsbeistand.

Abmahnungen immer prüfen

Sollte eine Abmahnung bei ihnen eintreffen, schauen Sie genau, an wen die Abmahnung gerichtet ist. Ist der Name und die Adresse auf der Abmahnung identisch mit ihrer, oder handelt es sich um eine Verwechslung? Sind die Anschrift und der Name richtig und die Abmahnung ist somit für Sie bestimmt, notieren Sie das Eingangsdatum sowie die Zustellungsart. Abmahnungen können per Einschreiben, E-Mail, Fax oder auch persönlich übergeben werden. Nehmen Sie alle Unterlagen mit zu ihrem Anwalt.

Fazit

Tappen Sie nicht in die Falle und holen Sie sich frühzeitig einen Anwalt für Internetrecht. Vor allem die Internetpräsenz bietet eine große Angriffsfläche für Abmahnungen. Achten Sie immer darauf, keine Markenrechte oder Urheberrechte zu verletzen. In diesem Fall ist Vorsicht besser als Nachsicht um eine Schädigung ihrer Person oder ihres Unternehmens zu umgehen. Unser Team von der Elbkanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie verhalten bei Abmahnungen im Internetrecht?

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern hierzu und stehen Ihnen ebenso gern zur Verfügung. 

ELBKANZLEI Direktkontakt:

Oder nutzen Sie unser ELBKANZLEI Direktkontakt-Formular:

Rechtsanwälte und Fachanwälte der Elbkanzlei
Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner

Boris H. Nolting
Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Mit Erfahrung, Gründlichkeit & Kompetenz zum Ziel.

Lassen Sie uns jetzt über Ihren Fall sprechen.
Kostenlose Ersteinschatzung:

Sie können Ihr Anliegen unverbindlich in einem Telefongespräch mit einem unserer Fachanwälte besprechen:

Sie teilen den Sachverhalt mit, aus dem sich Ansprüche Ihres Falles ergeben könnten. Wir weisen diesen Sachverhalt einem Rechtsgebiet zu, um mitteilen zu können, ob wir Ihre Sache bearbeiten können oder nicht. Zudem erörtern wir Handlungsoptionen, soweit dies ohne weitere Überprüfung Ihres Falles möglich ist.

Sie erhalten diese Ersteinschätzung und erfahren unsere Konditionen für die Bearbeitung Ihres Falles.

Dieser Telefontermin ist für Sie kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Rufen Sie in unserem Sekretariat an und vereinbaren den Termin!

HINWEIS: Bei diesem kostenfreien Service handelt es sich um keine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG.

Schritt 1
communication-icon.png
Im Sekretariat anrufen
Schritt 2
services-calender.png
Termin vereinbaren
Schritt 3
mobile-services.png
Telefontermin
Haben Sie Interesse an diesem Thema?

Wenn Sie einmal im Monat Updates über den Schutz Ihrer Rechte und unsere Mandatsarbeit erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Mandantenbrief.

Bitte beachten Sie, dass wir ActiveCampaign verwenden und Daten außerhalb der EU übertragen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.