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Markenüberwachung – kontinuierlicher Schutz, dauerhaft guter Ruf

Nach einer erfolgreichen Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke, ist eine kontinuierliche Markenüberwachung unerlässlich. Nur so kann das volle Potenzial aus Ihrer Marke geholt werden und Sie sichern sich die Vorteile, die Ihnen als Markeninhaber zustehen.
Markenüberwachung

Nach einer erfolgreichen Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke, ist eine kontinuierliche Markenüberwachung unerlässlich. Nur so kann das volle Potenzial aus Ihrer Marke geholt werden und Sie sichern sich die Vorteile, die Ihnen als Markeninhaber zustehen. Wie Sie das Verhalten Ihrer Konkurrenten am besten überwachen und was Sie tun können, wenn Sie eine Verletzung Ihrer Marke befürchten, erklärt Ihnen der Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz Boris Nolting.

Inhalt

Warum ist eine Markenüberwachung sinnvoll?

Als Inhaber einer Marke haben Sie eine Art „Monopolstellung“. Das bedeutet, nur Sie sind befugt, die Marke zu verwenden und dürfen entscheiden, wem Sie Lizenzen zur Nutzung erteilen.

Um Markenschutz zu erlangen, ist zunächst eine Anmeldung und anschließende Eintragung in das jeweilige Register durch das zuständige Amt notwendig. Für eine nationale Marke ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, für Schutz in anderen Mitgliedstaaten das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EQUIPO).

Zu beachten ist jedoch, dass die Ämter vor Eintragung des gewünschten Kennzeichens lediglich sogenannte absolute Schutzhindernisse prüfen. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob

  • Sie bei Ihrer Anmeldung alle Formalitäten beachtet haben
  • das Kennzeichen überhaupt geschützt werden kann. Beispielsweise können beschreibende Angaben (wie „Apple“ für eine Apfelsorte) nicht geschützt werden. Andernfalls wäre es anderen Marktteilnehmern unmöglich, eigene Produkte und Dienstleistungen zu bewerben
  • das Kennzeichen irreführenden oder täuschenden Charakter hat. Ein süßer Sirup kann zum Beispiel nicht „saurer Saft“ genannt werden
  • das Kennzeichen gegen gute Sitten oder andere Vorschriften verstößt

Die Ämter prüfen vor Eintragung hingegen nicht, ob relative Schutzhindernisse bestehen. Gemeint ist, ob ältere Marken existieren, die mit der Neuanmeldung identisch sind oder Ähnlichkeit zu dieser aufweisen. 

Aus diesem Grund ist es unumgänglich, dass Sie als Markeninhaber selbst aktiv werden und die Register stetig auf Neuanmeldungen hin überprüfen, die mit Ihrer Marke kollidieren. Bei einem Treffer können Sie dann als Inhaber der älteren Marke gegen die Neuanmeldung vorgehen und eine Löschung verlangen. 

Eine solche Markenüberwachung bietet Ihnen zusammenfassend folgende Vorteile:

  • die Kontrolle Ihres Markenstatus
  • die frühzeitige Erkennung von Verletzungen Ihrer Marke
  • die Vermeidung von Schäden und Koexistenzen mit nachahmenden Konkurrenten
  • den Schutz und Erhalt Ihres Markenimages
  • den Überblick über den Ablauf des Markenschutzes und eventuell notwendige Verlängerungen der Schutzfrist

Wie finde ich heraus, ob eine Marke geschützt ist?

Alle eingetragenen Marken sind öffentlich in den einschlägigen Registern und Datenbanken einsehbar. In diesen werden neben den Waren- und Dienstleistungsklassen, für die die jeweilige Marke Schutz beansprucht, auch das Datum der Anmeldung und der Markeninhaber kenntlich gemacht.

Achtung: Wie bereits erwähnt, bedeutet eine Eintragung nicht automatisch, dass nicht gegebenenfalls ältere geschützte Marken im Register zu finden sind. Es ist daher ratsam, auf fachlichen Rat zu vertrauen. Wir können einschätzen, welche Marken geschützt sind und Ihren Vorhaben eventuell entgegenstehen!

Achtung Trugschluss: Schutz kann nicht nur durch die kostenpflichtige Markeneintragung erlangt werden. So können Dritte abmahnen und/ oder einen Widerspruch gegen die eigene (angemeldete oder eingetragene) Marke erheben und sich dabei auf ein Kennzeichenrecht berufen.

Dazu ein Ausflug:

Markenschutz entsteht nicht nur mit einer Registrierung bei einem Markenregister (wie Deutsches Patent- und Markenamt oder EUIPO, WIPO). Besonders kleinere Unternehmen oder Start-ups, die noch nicht über finanzielle Mittel für die kostenpflichtige Registrierung verfügen, können über andere Wege zum Schutz und Etablierung ihres Kennzeichens gelangen.

Kennzeichens ist hier als Überbegriff zu verstehen. Er erfasst alle Zeichen, die Kennzeichenschutz genießen können, wie Marken, Benutzungsmarke, Unternehmenskennzeichen oder andere geschäftliche Bezeichnungen. Letztgenannte Kennzeichen sind gesetzlich geschützt (auch ohne Markeneintragung):

Als geschäftliche Bezeichnungen werden nach § 5 Abs. 1 MarkenG Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.

  •  Unternehmenskennzeichen sind gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden.
  • Werktitel sind gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.
  • Benutzungsmarken sind nach § 4 Nr. 2 MarkenG Kennzeichen, für die gesetzlich Markenschutz entsteht, sie durch die Benutzung im geschäftlichen Verkehr innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.

Die Verkehrsgeltung ist ein bestimmter Zuordnungsgrad eines bestimmten Zeichens für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu einem bestimmten Unternehmen. Welcher Zuordnungsgrad erreicht werden muss, ist im Gesetz nicht festgelegt. Der BGH formuliert, die Verkehrsgeltung müsse in einem „jedenfalls nicht unerheblichen Teil“ der angesprochenen Verkehrskreise erreicht sein. Vgl hierzu BGH GRUR 2021, 1199 Rn. 35 Goldhase III

Was umfasst eine Markenüberwachung?

Eine Markenüberwachung ist ein Dienst, der Sie als Markeninhaber über mögliche Verletzungen Ihrer Markenrechte informiert. Bei einer Markenüberwachung wird kontinuierlich überprüft, ob ähnliche oder identische Marken in den relevanten Markenregistern eingetragen wurden. Dies ist auf nationaler und internationaler Ebene möglich und kann eine Vielzahl von Markenregistern und Datenbanken umfassen. 

Wenn eine neue Marke eingetragen wird, die der überwachten Marke ähnlich ist, werden Sie als Markeninhaber informiert, damit Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen können, um Ihre Marke zu schützen. Neben dem Widerspruch innerhalb einer Dreimonatsfrist, kommt auch die Einleitung eines Löschungsverfahrens in Betracht. 

Was ist eine Markenrechtsverletzung?

Als Markeninhaber genießen Sie das exklusive Recht, Ihre Marke zu nutzen und zu entscheiden, wer sonst zur Nutzung berechtigt ist. Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, sobald ein Dritter Ihre Marke ohne Ihre Erlaubnis oder nicht im Rahmen Ihrer Erlaubnis zu geschäftlichen Zwecken nutzt. 

Beispiel: X ist Ihr Konkurrent und von Ihrem guten Ruf beeindruckt. Aus diesem Grund bringt er ohne Ihr Wissen Ihr geschütztes Firmenlogo auf seinen Produkten an, um seinen Umsatz zu steigern.

Kann man eine Markenüberwachung selbst durchführen?

Es ist theoretisch möglich, die Überwachung von Marken selbst durchzuführen, das Risiko für Fehler ist jedoch sehr hoch. Die Suche nach identischen Marken kann zwar relativ einfach sein, aber für eine genauere Überprüfung, ob ähnliche Marken neu eingetragen wurden und welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind, ist ein anwaltlicher Rat hilfreich.

Die relevanten Sachverhalte und Merkmale sind komplexer als sie auf den ersten Blick für Laien erscheinen. Eine Verwechslungsgefahr und Verwässerung kann auch dann bestehen, wenn Sie es nicht sofort erkennen. Darüber hinaus arbeiten Anwälte mit speziellen Software-Tools, die die Suche erleichtern und Zeit sparen.

Vertrauen Sie daher auf unsere Expertise und lassen Sie unsere Anwälte für Markenschutz Ihre Markenüberwachung übernehmen!

Was kostet eine Markenüberwachung?

Die Kosten einer Markenüberwachung können variieren und hängen davon ab, wie umfangreich und für welchen Zeitraum die Überwachung durchgeführt werden soll. Neben der Überwachung verschiedener Marken in verschiedenen Klassen und Ländern, können sie beispielsweise vereinbaren, dass die Fristen und die Verlängerung der Schutzdauer kontrolliert wird.

Was sollte man bei einer Markenrechtsverletzung tun?

Die Markenämter sind nicht dafür zuständig, Markenrechtsverletzungen zu prüfen. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Markenrechte verletzt wurden, müssen Sie selbst handeln. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen den Verletzer vorzugehen:

  • Eine Möglichkeit besteht darin, innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung einer neuen Marke einen Widerspruch beim zuständigen Amt einzulegen. Nach einem Hinweis prüft das Amt dann die potentielle Verletzung und kann im besten Fall die neu eingetragene Marke aufgrund Ihrer älteren Marke löschen. Wenn die Frist abgelaufen ist, bleibt alternativ die Einreichung einer Löschungsklage, um die eingetragene Marke löschen zu lassen.
  • Wenn Sie eine Markenrechtsverletzung feststellen, kann eine Abmahnung eine außergerichtliche Lösung sein, die verglichen mit einem teilweise langwierigen Gerichtsprozess, Zeit und Geld spart. Der mutmaßliche Verletzer wird bei einer Abmahnung darauf hingewiesen, dass sein Verhalten gegen Ihre Markenrechte verstößt. Er wird aufgefordert, seine Handlungen innerhalb einer bestimmten Frist einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er versichert, dass er sein Verhalten in Zukunft nicht wiederholen wird.
  • Sie haben die Möglichkeit, vom potentiellen Verletzer mittels eines Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs zu verlangen, dass er jegliche Handlungen unterlässt, die Ihre eingetragene Marke verletzen. Um einen solchen Anspruch geltend zu machen, ist es notwendig, dass eine Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr vorliegt. Wenn bereits eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, wird eine Wiederholungsgefahr vermutet. Andernfalls müssen Sie nachweisen, dass eine potentielle Gefahr einer Markenrechtsverletzung besteht.
  • Wenn Ihnen durch die unberechtigte Verwendung Ihrer Marke Schäden entstanden sind, haben Sie das Recht, Schadensersatz zu verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Auf diese Weise können Sie beispielsweise Ersatz für entgangenen Gewinn verlangen. Auch eine fiktive Lizenzgebühr kann gefordert werden, d.h. den Betrag, den beide Parteien in Kenntnis aller Gegebenheiten vernünftigerweise vereinbart hätten.
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Fazit

  • Vor der Eintragung neuer Marken prüfen die zuständigen Ämter nicht, ob bereits ältere identische oder ähnliche Marken im Register eingetragen sind. Durch eine Markenüberwachung können Sie diese Prüfung selbst durchführen und potenzielle Markenrechtsverletzungen vermeiden.
  • Falls Ihre Marke mit einer anderen kollidiert, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder eine Löschungsklage einzureichen, um die Eintragung der anderen Marke zu beseitigen.
  • Im Falle einer Markenrechtsverletzung haben Sie Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz. Als kostengünstige Alternative zu einer Klage steht Ihnen außergerichtlich auch die Möglichkeit einer Abmahnung zur Verfügung.

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Bildquellennachweis: © PantherMedia / Olivier-Le-Moal (YAYMicro)

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