Die eigene Website ist heute weit mehr als eine digitale Visitenkarte. Sie ist häufig der erste Kontaktpunkt zwischen Unternehmen, Kunden und Partnern. Doch gerade hier lauern oft rechtliche Risiken wie fehlerhafte oder gänzlich fehlende Datenschutzerklärungen, unzureichende Cookie-Banner oder unbemerkte Tracking-Tools, die schnell zu Abmahnungen oder sogar Bußgeldern führen können. Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist jedoch klar: Datenschutz betrifft nicht nur große Konzerne, sondern jedes Unternehmen – vom Online-Shop bis zum Handwerksbetrieb. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, trägt eine Verantwortung, die klare Pflichten mit sich bringt.
In diesem Beitrag erläutert Rechtsanwalt Boris Nolting, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, was die DSGVO konkret für Ihr Unternehmen bedeutet, warum ein DSGVO-Check des eigenen Internetauftritts – insbesondere durch einen spezialisierten Rechtsanwalt – eine sinnvolle und strategisch kluge Maßnahme ist, was sich für Unternehmen aus der DSGVO ergibt und welche Folgen ein Verstoß gegen die DSGVO haben kann.
Was ist die DSGVO?
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der gesamten Europäischen Union mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein einheitliches Datenschutzrecht. Ihr Ziel ist es, den Schutz personenbezogener Daten europaweit zu stärken und zu vereinheitlichen.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet – egal ob online oder offline – muss eine Vielzahl von Vorgaben zum Schutz dieser Daten beachten. Und das betrifft weit mehr Unternehmen als viele auf den ersten Blick vermuten.
DSGVO gilt für Unternehmen in der EU
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dabei spielt die Größe, Branche oder Rechtsform des Unternehmens keine Rolle. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Online-Shop mit Tausenden von Kunden oder um einen kleinen Handwerksbetrieb mit einer Excel-Liste von Kundendaten handelt. Auch Vereine, Arztpraxen, Kanzleien und Freiberufler sind betroffen.
Die Verordnung gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Auch Anbieter außerhalb Europas, die Daten von EU-Bürgern erheben oder verarbeiten (z.B. über Websites oder Apps), müssen sich an die DSGVO halten.
Die personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, mit denen eine natürliche Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Dazu gehören zum Beispiel:
- Name, Adresse und Geburtsdatum
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Kunden- oder Mitarbeitendennummern
- IP-Adressen, Standortdaten und Cookie-Kennungen
Besonders sensible Daten wie Gesundheitsangaben, religiöse Überzeugungen oder biometrische Daten
Die Schwelle, ab der die DSGVO greift, ist also sehr niedrig. Denn bereits die Speicherung einer E-Mail-Adresse für den Versand eines Newsletters oder die Erfassung einer IP-Adresse über ein Analysetool auf der Website kann datenschutzrechtlich relevant sein.
Verstoß gegen die DSGVO
Wer gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Neben Bußgeldern, die in schweren Fällen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes betragen können, drohen auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände. Mindestens ebenso schwer wiegt der mögliche Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern.
Gerade kleinere Unternehmen wiegen sich oft in trügerischer Sicherheit, weil sie davon ausgehen, dass die DSGVO „nur für die Großen“ gilt. Die Realität sieht jedoch anders aus: Schon kleine Versäumnisse können teuer werden, insbesondere wenn Websites oder interne Prozesse nicht den Anforderungen entsprechen.
Was bedeutet die DSGVO für Unternehmen?
Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO sollte Datenschutz für Unternehmen mehr als nur ein Randthema sein, sondern eine zentrale Verpflichtung für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – sei es im Kundenkontakt, im E-Commerce, im Personalwesen oder auf der Unternehmenswebsite. Gerade der digitale Außenauftritt, also die eigene Website, ist für viele Unternehmen ein zentraler Berührungspunkt mit der DSGVO und gleichzeitig eine der häufigsten Schwachstellen.
Datenschutz als gesetzliche Pflicht und Wettbewerbsfaktor
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen dazu, personenbezogene Daten rechtmäßig, zweckgebunden und transparent zu verarbeiten. Das betrifft vor allem Daten, die über die Website erhoben werden, etwa über Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen, Tracking-Tools (z.B. Google Analytics), eingebettete Inhalte (wie YouTube-Videos oder Google Maps) oder Online-Shops.
Dabei sind nicht nur große Konzerne betroffen, sondern auch kleinere Unternehmen und Freiberufler, die nur eine einfache Website betreiben. Selbst wenn die eigene Homepage nur als Visitenkarte dient, kann bereits das Setzen von Cookies oder die Speicherung einer IP-Adresse datenschutzrechtlich relevant sein und eine entsprechende Absicherung erforderlich machen.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wird Datenschutz zunehmend zu einem Vertrauens- und Wettbewerbsfaktor. Kunden und Geschäftspartner achten verstärkt darauf, wie verantwortungsvoll ein Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgeht, denn der Schutz der Daten von Geschäftspartnern dient auch dem Schutz der eigenen Daten, die dort verarbeitet werden. Ein transparenter und DSGVO-konformer Internetauftritt schafft daher Vertrauen und schützt gleichzeitig vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
Was die DSGVO konkret von Unternehmen verlangt
Im Zusammenhang mit ihrer Website und ihrem Onlineauftritt müssen Unternehmen eine ganze Reihe von Pflichten beachten, darunter:
- Datenschutzerklärung: Eine verständliche, vollständige und aktuelle Datenschutzerklärung ist Pflicht – sie muss über alle eingesetzten Tools, Dienste und Datenverarbeitungen aufklären.
- Cookie-Banner und Einwilligungsmanagement: Vor dem Setzen nicht technisch notwendiger Cookies (z. B. für Marketing oder Analyse) ist eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen – das bloße Weitersurfen reicht nicht mehr aus.
- SSL-Verschlüsselung: Die Übertragung personenbezogener Daten – etwa über Kontaktformulare – muss verschlüsselt erfolgen.
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (AV-Verträge): Werden externe Dienstleister wie Webhoster, Newsletter-Tools oder Analyse-Plattformen eingesetzt, müssen diese vertraglich nach DSGVO eingebunden werden.
- Vermeidung von Drittstaatentransfers: Bei Tools aus den USA oder anderen Drittstaaten ist besondere Vorsicht geboten – hier ist zu prüfen, ob ein rechtssicherer Datentransfer möglich ist.
- Rechenschaftspflicht: Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden – auch für ihren Onlineauftritt.
- Mitarbeiterschulung: Mitarbeitende, die Inhalte auf der Website pflegen oder mit Kundendaten arbeiten, sollten regelmäßig im Umgang mit personenbezogenen Daten geschult werden.
Datenschutz ist ein fortlaufender Prozess – kein Einmalprojekt
Ein häufiger Irrtum, vor allem bei kleineren Unternehmen, ist: „Unsere Website wurde doch schon einmal überprüft“. Die DSGVO verlangt jedoch, dass Unternehmen ihre Maßnahmen laufend überprüfen, dokumentieren und aktualisieren. Neue Tools, Änderungen am Content-Management-System, zusätzliche Plugins oder geänderte gesetzliche Vorgaben können dazu führen, dass eine ehemals datenschutzkonforme Website plötzlich neue Risiken birgt.
Ein professioneller DSGVO-Check durch einen Rechtsanwalt und Datenschutzexperten hilft Unternehmen, genau diese Risiken zu erkennen und zu beheben, bevor es zu unangenehmen und vermeidbaren rechtlichen Konsequenzen kommt. Gerade für den digitalen Außenauftritt bietet ein DSGVO-Check eine solide Grundlage, um das Unternehmen nicht nur rechtssicher, sondern auch vertrauenswürdig und zukunftsfähig aufzustellen.
Abmahnungen und Klagen: Die rechtliche Seite der Medaille
Ein weiterer zentraler Risikobereich sind Abmahnungen und zivilrechtliche Klagen. Auch wenn das Abmahnwesen im Datenschutz rechtlich umstritten ist, zeigt die Praxis, dass Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO an der Tagesordnung sind und häufig kleine und mittlere Unternehmen treffen.
Besondere Risiken für Unternehmenswebsites bestehen z.B. bei
- Webseiten mit fehlerhaften oder unvollständigen Datenschutzerklärungen
- fehlerhafte Cookie-Banner, die keine echte Wahlmöglichkeit bieten
- fehlende oder unzureichende Einwilligungen für Newsletter
- der ungeprüfte Einsatz von Tracking-Tools
Solche Verstöße werden nicht nur von Wettbewerbern oder sogenannten Abmahnvereinen aufgegriffen, sondern auch von Verbraucherzentralen oder Datenschutzaufsichtsbehörden beobachtet. In besonders gravierenden Fällen drohen nicht nur Unterlassungsansprüche, sondern auch Schadensersatzansprüche der Betroffenen, z.B. wegen unzulässiger Verarbeitung oder Weitergabe ihrer Daten.
Durch die DSGVO ist es für Betroffene deutlich einfacher geworden, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Fälle, in denen Unternehmen wegen Datenschutzverstößen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurden. Dies ist teilweise auch schon bei kleineren formalen Fehlern der Fall.
DSGVO-Verstöße sind mehr als nur ein Bußgeldrisiko
Viele Unternehmen denken bei Datenschutzverstößen in erster Linie an Bußgelder, die in der Tat erheblich ausfallen können. Mindestens ebenso schwer wiegt jedoch das Risiko, langfristige Reputationsschäden zu erleiden oder in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden. Ein einziger formaler Fehler, etwa beim Einsatz eines Tracking-Tools oder beim Versand eines Newsletters, kann unangenehme Folgen haben.
Ein professioneller DSGVO-Check hilft, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und abzusichern. Denn wer Datenschutz ernst nimmt, schützt nicht nur sich selbst, sondern stärkt auch das Vertrauen seiner Kunden, Partner und Mitarbeiter.
Warum ist ein DSGVO-Check durch einen spezialisierten Anwalt sinnvoll?
Die DSGVO stellt klare und anspruchsvolle Anforderungen an Unternehmen, aber in der Praxis zeigt sich oft, dass viele Unternehmer nicht genau wissen, wo sie mit der Umsetzung und Einhaltung der DSGVO stehen. Ist die Datenschutzerklärung auf der Website ausreichend? Wurden alle Einwilligungen korrekt eingeholt? Wurde an die Auftragsverarbeitungsverträge gedacht?
Hier setzt der DSGVO-Check der ELBKANZLEI an und bietet einen strukturierten, juristisch fundierten Prüfprozess, der Unternehmen dabei unterstützt, Datenschutzlücken aufzudecken und gezielt zu schließen.
Der DSGVO-Check: Klarheit schaffen, Risiken minimieren Ein DSGVO-Check ist eine systematische Analyse aller datenschutzrelevanten Bereiche im Unternehmen mit dem Ziel, rechtliche Risiken zu erkennen, zu bewerten und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO zu erarbeiten. Dabei geht es nicht nur um die rein rechtliche Seite, sondern auch um die praktische Umsetzbarkeit im Unternehmensalltag.
Typische Inhalte eines DSGVO-Checks in Bezug auf die Unternehmenswebsite sind u.a:
- Prüfung der Datenschutzerklärung und des Cookie-Banners auf der Website
- Analyse der Verarbeitung personenbezogener Daten (bspw. Kundendaten, Bewerberdaten, Tracking-Tools)
- Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (bspw. mit Hosting- oder Cloud-Anbietern)
- Prüfung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
- Prüfung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
Bewertung der internen Prozesse zu Betroffenenrechten, Löschkonzepten und Mitarbeiterschulungen
Der DSGVO-Check der ELBKANZLEI
Was den DSGVO-Check der ELBKANZLEI besonders macht, ist die Kombination aus juristischer Expertise und langjähriger Erfahrung im digitalen Umfeld. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit dem Schwerpunkt Datenschutzrecht kennt er nicht nur die rechtlichen Anforderungen im Detail, sondern auch die typischen Stolpersteine, insbesondere bei Online-Auftritten, digitalen Geschäftsmodellen und im Marketing.
Im Gegensatz zu automatisierten Website-Scannern oder pauschalen Datenschutz-Tools bietet der DSGVO-Check der ELBKANZLEI:
- individuelle Prüfung statt Checkliste, angepasst an die Besonderheiten Ihres Unternehmens
- rechtssichere Einschätzungen und konkrete Handlungsempfehlungen
- verständliche Beratung auf Augenhöhe, auch für Nicht-Juristen nachvollziehbar
- Begleitung bei der Umsetzung auf Wunsch
Gerade für Unternehmen, die ihre Website professionell betreiben, Newsletter versenden, Analyse-Tools einsetzen oder auf externe Dienstleister setzen, ist der fundierte Blick eines spezialisierten Anwalts unverzichtbar. Denn viele Risiken stecken im Detail.
Und genau bei diesen Details setzt der DSGVO-Check der ELBKANZLEI an.
Darum ist ein anwaltlicher DSGVO-Check sinnvoll
Ein externer DSGVO-Check durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bietet gleich mehrere Vorteile:
- Objektivität: Interne Betriebsblindheit wird vermieden, Schwachstellen werden zuverlässig aufgedeckt.
- Haftungssicherheit: Die Geschäftsführung erfüllt nachweislich ihre gesetzlichen Pflichten.
- Rechtssicherheit: Die Bewertung erfolgt auf Basis der aktuellen Rechtsprechung und behördlicher Vorgaben.
- Vermeidung von Bußgeldern, Abmahnungen und Imageschäden – bevor es teuer wird.
Nicht zuletzt dient ein professionell durchgeführter DSGVO-Check auch als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Geschäftspartnern oder Kunden, dass Datenschutz im Unternehmen ernst genommen und aktiv umgesetzt wird.
Datenschutz jetzt aktiv angehen
Sie sind unsicher, ob Ihre Website den Anforderungen der DSGVO entspricht? Oder möchten Sie prüfen lassen, ob Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich gut aufgestellt ist?
Lassen Sie Ihre Prozesse und Ihren Onlineauftritt mit dem DSGVO-Check von Rechtsanwalt Boris Nolting, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt Datenschutz, rechtssicher überprüfen.
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Fazit
- Datenschutz geht jedes Unternehmen an: Die DSGVO gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Rechtsform – vom Online-Shop bis zum Handwerksbetrieb. Schon einfache Webseiten mit Kontaktformular, Visitenkarte oder Cookie-Verwendung können unter die DSGVO fallen.
- Unternehmenswebsite ist datenschutzrechtliches Risikofeld: Fehlerhafte Datenschutzerklärungen, unzulässige Cookies oder der Einsatz von Analysetools ohne Einwilligung gehören zu den häufigsten Schwachstellen mit hohem Abmahn- und Bußgeldrisiko.
- Verstöße können gravierende Folgen haben: Neben Bußgeldern (bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Umsatzes) drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Reputationsverlust, häufig durch Wettbewerber, Verbände oder Aufsichtsbehörden.
- DSGVO stellt konkrete Anforderungen an den Internetauftritt: Pflichtbestandteile sind u.a. eine vollständige Datenschutzerklärung, ein DSGVO-konformer Cookie-Banner, SSL-Verschlüsselung, AV-Verträge und dokumentierte Einwilligungen.
- Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess: Neue Tools, Gesetzesänderungen oder Website-Updates können jederzeit zu neuen Datenschutzlücken führen. Unternehmen müssen ihre Datenschutzmaßnahmen regelmäßig überprüfen und aktualisieren.
- DSGVO-Check durch einen spezialisierten Anwalt schafft Klarheit und Sicherheit: Rechtsanwalt Boris Nolting, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt Datenschutz, bietet individuelle, rechtssichere Prüfungen an – weit über automatisierte Website-Scans hinaus. Der Check deckt Schwachstellen auf, gibt konkrete Empfehlungen und hilft, rechtliche Risiken zu minimieren.