OS-Plattform-Abschaltung: Diese Pflichten entfallen ab 20. Juli 2025
Bisher mussten Sie als Webseitenbetreiber mit Online-Vertragsabschluss zwingend einen anklickbaren Link zur OS-Plattform im Impressum bereitstellen. Diese Pflicht endet mit der Verordnung (EU) 2024/3228. Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, sodass Sie den Link entfernen müssen. Entfernen Sie ihn konsequent überall, wo er auftaucht – im Impressum, in den AGB, in der E‑Mail‑Signatur und in Ihren Marktplatz‑Profilen.
Warum Sie den OS-Link rechtzeitig entfernen sollten
Bleibt der OS-Link über den 19. Juli hinaus bestehen, verweist er ins Leere und erfüllt somit nicht mehr seinen Zweck. Wettbewerber könnten Ihnen daraus eine „irreführende geschäftliche Handlung“ konstruieren und Sie kostenpflichtig abmahnen. Achten Sie daher auf eine rechtzeitige Entfernung.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
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20. März 2025: Letzte Möglichkeit für Verbraucher, Beschwerden einzureichen.
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19. Juli 2025: Abschließende Bearbeitung laufender Verfahren.
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20. Juli 2025: Endgültige Abschaltung der OS-Plattform und Löschung aller Daten.
Bis spätestens zum 20. Juli sollten Sie daher sämtliche Hinweise auf die OS-Plattform entfernen.
Vertragsstrafen vermeiden: Unterlassungserklärungen prüfen
Haben Sie in der Vergangenheit aufgrund von Abmahnungen eine Unterlassungserklärung bezüglich des OS-Links abgegeben, bleibt diese Erklärung trotz gesetzlicher Änderung gültig. Prüfen Sie daher, ob Sie diese zum 20. Juli 2025 ausdrücklich kündigen müssen, um Vertragsstrafen zu vermeiden.
Weiterhin gültig: Nationale Schlichtungsstellen nach VSBG
Auch nach Abschaltung der OS-Plattform bleiben nationale Regelungen wie das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) unverändert bestehen. Sie sind verpflichtet, auf Ihrer Webseite mitzuteilen, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an nationalen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Formulierung „Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit“ sollten Sie weiterhin verwenden.
Warum die EU die OS-Plattform abschaltet
Obwohl Millionen Verbraucher jährlich die OS-Plattform besucht haben, wurden kaum tatsächliche Verfahren durchgeführt. Weniger als 2 Prozent aller eingereichten Beschwerden erhielten eine Antwort der Unternehmen. Aufgrund der geringen Nutzung hat die EU entschieden, die Plattform aufzuheben.
Fazit: Handlungsbedarf durch Abschaltung der Streitbeilegungsplattform
Entfernen Sie bis zum 20. Juli 2025 sämtliche Hinweise und Links zur OS-Plattform von Ihrer Webseite. Sie können angeben, ob Sie generell an einer Streitschlichtung teilnehmen oder nicht, aber haben Hinweise zur OS-Plattform zu unterlassen.
Prüfen Sie bestehende Unterlassungserklärungen und kündigen Sie diese gegebenenfalls rechtzeitig.
Sichern Sie rechtzeitig alle relevanten Daten laufender Streitverfahren von der OS-Plattform.
Stellen Sie sicher, dass Hinweise auf nationale Schlichtungsstellen nach VSBG weiterhin korrekt angegeben sind.
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