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IT-Rahmenvertrag: Worauf Sie achten müssen!

Sobald man sich für einen externen Dienstleister entscheidet, kommt man nicht an einem IT-Rahmenvertrag vorbei. Dessen sachgerechte Fassung ist eine Herausforderung. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie ein IT-Rahmenvertrag ausgestaltet sein muss, der den Vertragsparteien eine harmonische Zusammenarbeit ermöglicht.
IT-Rahmenvertrag

Kontinuierliche IT-Dienstleistungen sind in vielen Unternehmen an der Tagesordnung.
Unternehmen arbeiten regelmäßig mit externen IT-Dienstleistern, um sich eigene Software und andere IT-Projekte entwickeln zu lassen.

Vertraglich wird das durch IT-Rahmenverträge geregelt, wenn wiederkehrende IT-Dienstleistungen beauftragt werden. Hier geht es meist um regelmäßige Entwicklungs- und Wartungsarbeiten, die an der IT vorzunehmen sind. Sobald man sich für einen externen Dienstleister entscheidet, kommt man nicht an einem IT-Rahmenvertrag vorbei. Dessen sachgerechte Fassung ist eine Herausforderung.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie ein IT-Rahmenvertrag ausgestaltet sein muss, der den Vertragsparteien eine harmonische Zusammenarbeit ermöglicht.

Inhalt
IT-Rahmenvertrag

Nicht selten führen insbesondere mangelnde Rahmenverträge im Verlauf des IT-Projektes zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien. Häufig betroffen sind hier etwa selbstständige IT’ler also IT Freelencer/IT Freiberufler.

Ein rechtssicherer Rahmenvertrag muss so ausgestaltet werden, dass die Zusammenarbeit und eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung zu keinem Schaden (der vertragsgemäß handelnden Partei) führen.

Was ist ein IT-Rahmenvertrag?

Vorab die Frage: Was sind Rahmenverträge allgemein? Die Erklärung liegt bereits in der Bezeichnung.

Diese Verträge bilden den rechtlichen Rahmen für eine fortdauernde Geschäftsbeziehung. Sie zeichnen die grundsätzlichen Vereinbarungen zwischen Parteien auf, die in einer laufenden Geschäftsbeziehung Leistungen untereinander austauschen. Als Grundgerüst erleichtert der Rahmenvertrag den Vertragsparteien die spätere Vereinbarung konkreter Einzelaufträge.

Der IT-Rahmenvertrag stellt den Parteien den “Rahmen” innerhalb dem die Parteien Leistungen erbringen. Er stellt in einer fortdauernden Geschäftsbeziehung über die Erbringung von IT-Dienstleistungen die rechtliche Basis.

Innerhalb dieses Rahmens folgen konkrete Einzelverträge zu den jeweiligen Leistungen oder werden immer wieder gleichartige Dienstleistungen erbracht. Häufig fügen die Vertragsparteien dem IT-Rahmenvertrag Mustervereinbarungen für nachfolgende Einzelaufträge bei. Damit erhöht ein IT-Rahmenvertrag die Flexibilität und Verlässlichkeit der Zusammenarbeit. In seiner idealen Form regelt er alle grundsätzlichen Fragen, sodass sich Folgeprojekte und/oder fortlaufende Arbeiten unkompliziert realisieren lassen.

Heißt das für Sie, dass in IT-Rahmenverträgen niemals von spezifischen Dienstleistungen die Rede ist?

Nein, auch sie können bestimmte regelmäßige Leistungen im Detail abbilden. Dabei geht es beispielsweise um fortlaufend zu erbringende Entwicklungs-, Pflege- und Wartungsarbeiten. 

Ebenso enthalten viele Verträge Maßnahmen für einen IT-Notfall als Nothilfe und Nachbesserungsfristen (SLA). 

Einen standardisierten IT-Rahmenvertrag gibt es nicht. Hier sind viele individuelle Gestaltungen möglich, die exakt auf die Bedürfnisse der Vertragsparteien abgestimmt sind. Dennoch gibt es einige grundlegende Aspekte, die bei jedem Rahmenvertrag beachtet werden sollten.

Was gehört unbedingt in IT-Rahmenverträge?

Die Parteien bestimmen selbst, welche Inhalte zu berücksichtigen sind. Geht es nur um die fortlaufende Wartung der unternehmensinternen IT? Oder sollen auf der Grundlage des Rahmenvertrages weitere Geschäfte zwischen den Parteien abgewickelt werden, die jetzt schon in Umrissen bekannt sind?

Zu den essenziellen Bestandteilen eines IT-Rahmenvertrages gehören:

  • detaillierte Angaben zu den Vertragsparteien
  • Angaben zum Zweck der Zusammenarbeit
  • Ausführungen zur Vertragslaufzeit
  • Zahlungsbedingungen
  • Kündigungsfristen
  • Haftungsregelungen
  • mögliche Abnahmepflichten bei der Bestellung von Entwicklungen oder von Zwischenergebnissen im agilen Projektmanagement wie Scrum

Nach dem jeweiligen Vertragszweck gestaltet sich die Beschreibung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien.

Zum Beispiel könnte der Vertragsgegenstand so definiert werden: Die Parteien vereinbaren die regelmäßige Pflege und Wartung der IT im Unternehmen X durch den Dienstleister Y.

Das Unternehmen X möchte mehrere IT-Projekte mit dem Dienstleister Y realisieren. Dabei geht es unter anderem um Software und die individuelle Programmierung bereits vorhandener Softwareprogramme.

Auf den ersten Blick erscheint die Gestaltung eines IT-Rahmenvertrages überschaubar und rechtlich nicht anspruchsvoll. Dennoch hat der Rahmenvertrag im IT-Bereich rechtliche Herausforderungen.

Warum bleiben IT-Rahmenverträge häufig hinter den Erwartungen der Parteien zurück?

In der Regel legt der IT-Dienstleister einen Entwurf für einen Rahmenvertrag vor. Dieser wird deshalb meist die rechtlichen und auch wirtschaftlichen Interessen des Dienstleisters in den Vordergrund stellen. Nicht in jedem Unternehmen findet sich ein rechtlicher Experte, der die Regelungen eines Vertragsentwurfs im IT-Bereich rechtlich zutreffend einschätzen kann. Deshalb entgehen den Auftraggebern Lücken und missverständliche Formulierungen im Vertrag. Wird der Vertrag dann ohne vorherige Prüfung durch einen rechtlichen Experten unterzeichnet, kann die Durchführung streitig werden.

Meist nehmen sich die Parteien nicht genug Zeit für den Abschluss des Vertrages. Er wird im Zuge der ersten Vertragsverhandlungen vorgelegt und erscheint als routinemäßige Handlung. Die Bedeutung des Rahmens für die weitere Zusammenarbeit wird dabei nicht immer von den Beteiligten erfasst und gewürdigt. Beachten Sie, dass Sie mit dem IT-Rahmenvertrag das Grundgerüst für die gesamten vertraglichen Beziehungen legen.

Wir empfehlen deshalb, lieber etwas mehr Zeit in den IT-Rahmenvertrag zu investieren und ihn bei uns prüfen zu lassen. Gern gestalten wir für Sie als Dienstleister einen Vertrag, der Ihre Interessen wahrt, ohne den Auftraggeber unangemessen zu benachteiligen. Ein guter Start, um spätere Auseinandersetzungen mit dem Auftraggeber zu vermeiden.

IT-Rahmenvertrag: Welche Arten gibt es?

Die Rahmenverträge können individuell gestaltet werden oder als AGB-Verträge. Die Buchstaben AGB stehen für allgemeine Geschäftsbedingungen. Darunter sind für eine Vielzahl von Verträgen vorgefertigte Vertragsbedingungen zu verstehen. Wir alle kennen das berüchtigte „Kleingedruckte“. Es begegnet uns bei Versicherungsverträgen, bei Kreditvereinbarungen, bei Käufen und auch bei IT-Rahmenverträgen.

Wer als Dienstleister eine Vielzahl von Verträgen abschließt, verzichtet häufig auf die individuelle Aushandlung jedes einzelnen Vertrages. Er nutzt seine AGB-Verträge.

Allgemeine Geschäftsbedingungen haben nicht nur Vorteile. Das gilt für beide Seiten.

Wie empfindet der Auftraggeber die Vorlage von AGB durch den IT-Dienstleister?

Für ihn drängt sich der Eindruck auf, an diesem Vertrag könne nicht mehr nachverhandelt werden. Wenn er die Leistungen in Anspruch nehmen will, muss er ihn unterschreiben. Diese Einstellung kann verführerisch sein, um den Vertrag schnell abzuschließen. Allerdings werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig nicht seinen individuellen Interessen entsprechen.

Auch der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewegt sich rechtlich teilweise auf einem problematischen Feld. Gegenüber Verbrauchern ist er mit bestimmten Klauseln stark eingeschränkt, weil diese durch das AGB-Gesetz der richterlichen Überprüfung unterliegen. Gewisse Einschränkungen kann es auch gegenüber dem Vertragspartner geben, der Unternehmer ist.

Allgemein gesprochen werden Allgemeine Geschäftsbedingungen in vielen Fällen dem nicht gerecht, was die Parteien miteinander realisieren wollen. Eine präzisere Gestaltung eines IT-Rahmenvertrages gelingt nur mit einem individuell ausgearbeiteten Vertrag. Das ist besonders wichtig, wenn es gerade nicht um den typischen Wartungs- und Pflege-Dienstleistungsvertrag geht. Bei einer Zusammenarbeit für die Entwicklung bestimmter Projekte und Softwareprogrammen wird sich häufig eine individuelle Gestaltung des Vertrages anbieten.

Wir stehen Ihnen als Experten im IT-Recht bereits bei der Entscheidung zur Seite, ob Sie mit einem Dienstleister/einem Vertragspartner einen klassischen AGB-Vertrag abschließen möchten oder eine individuelle Gestaltung wünschen. Wir beraten, prüfen und gestalten. Dabei stützen wir uns auf unsere Kompetenz und unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich.

Vor Unterzeichnung des IT-Rahmenvertrages zum Anwalt?

In unserer Kanzlei wünschen wir uns oft, dass unsere Mandanten uns frühzeitig in die Gestaltung eines IT-Rahmenvertrages einbezogen hätten. Das gilt für Auftraggeber und IT-Dienstleister gleichermaßen. Viele Probleme, die sich aus schlechten Rahmenverträgen ergeben, hätten mit einer vorhergehenden ausführlichen Beratung und der Unterstützung bei der Gestaltung des Vertrages durch uns vermieden werden können. Deshalb gilt unsere besondere Empfehlung für eine Zusammenarbeit, die auf längere Zeit angesiedelt wird und vielleicht eher untypische Ideen der Parteien aufnimmt:

Kommen Sie noch vor Unterzeichnung des Vertrages/vor endgültiger Gestaltung zu uns. Beziehen Sie uns in Ihre Ideen und Überlegungen mit ein. Wir helfen Ihnen bei ungewöhnlichen Klauseln mit Ihren Fragen weiter. Nehmen Sie es nicht hin, dass der Entwurf des IT-Rahmenvertrages in seiner derzeitigen Form nicht ihren Vorstellungen entspricht. Lassen Sie Unklarheiten und Fragen nicht auf sich beruhen.

Ein IT-Rahmenvertrag kann die an ihn gestellten Erwartungen nur erfüllen, wenn er die jeweiligen Vorstellungen der Parteien sachgerecht verarbeitet hat. Je mehr Zeit Sie in die Vorbereitung des Rahmenvertrages investieren und sich dabei anwaltlicher Hilfe bedienen, desto einfacher wird der Vertrag in der Durchführung sein.

Bedenken Sie auch, dass beim Abschluss eines IT-Rahmenvertrages die verschiedenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien zu berücksichtigen sind. Beide müssen sich in einem grundlegenden Vertragswerk wiederfinden. Kommt es bereits beim Abschluss zur Unzufriedenheit oder Benachteiligung einer Partei, wird sich das immer bei der Durchführung des Vertrages auswirken.

Wir stehen Ihnen als ein Team von spezialisierten Anwälten im gesamten IT-Bereich für alle Fragen und Gestaltungen rund um den IT-Rahmenvertrag zur Verfügung. Dabei nehmen wir uns viel Zeit für den einzelnen Fall. Langjährige Erfahrung, hohe Beratungskompetenz und ein ebenso hohes Engagement charakterisieren uns. Betrachten Sie uns als Ihre Interessenvertreter und erste Anlaufstelle, wenn es bei einem Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Eine E-Mail an rae@elbkanzlei.com oder ein Anruf unter +49 40 55431902 genügt. Gern können Sie auch unser Kontaktformular verwenden: https://www.elbkanzlei.com/kontakt/.

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Fazit

  • Ein IT-Rahmenvertrag ist entscheidend für langfristige IT-Geschäftsbeziehungen.
  • Besonders relevant sind diese Verträge für selbstständige IT’ler also IT Freelencer/IT Freiberufler.
  • IT-Rahmenverträge sind in vielen Unternehmen üblich, um kontinuierliche IT-Dienstleistungen zu regeln, wie Wartung und Pflege von IT-Systemen.
  • Individuelle Vertragsgestaltung ist ratsam, um die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.
  • Wesentliche Bestandteile eines IT-Rahmenvertrags sind Angaben zu den Vertragsparteien, Vertragszweck, Vertragslaufzeit, Zahlungsbedingungen, Kündigungsfristen, Haftungsregelungen und Abnahmepflichten.
  • Die frühzeitige Einbindung eines Anwalts für IT-Recht kann rechtliche Probleme vermeiden.
  • Sorgfältige Vorbereitung und Prüfung des Vertrags sind entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
  • Anwälte mit Erfahrung im IT-Recht können bei Vertragsgestaltung und rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen.

FAQ

Ein IT-Rahmenvertrag ist die Grundlage für langfristige IT-Geschäftsbeziehungen. Insbesondere für selbstständige IT-Freiberufler und IT-Unternehmen, die regelmäßige IT-Dienstleistungen wie Wartung und Pflege von IT-Systemen erbringen, sind diese Verträge von Bedeutung. In einem IT-Rahmenvertrag sollten grundlegende Informationen wie Vertragsparteien, Vertragszweck, Laufzeit, Zahlungsbedingungen, Kündigungsfristen, Haftungsregelungen und Abnahmepflichten festgelegt werden.

Ein Rahmenvertrag, insbesondere im IT-Bereich, lohnt sich in verschiedenen Situationen:

  • Bei kontinuierlichem Bedarf: Wenn ein Unternehmen regelmäßig IT-Dienstleistungen benötigt, wie Wartung, Pflege oder Softwareentwicklung, bietet ein Rahmenvertrag langfristige Planungssicherheit.
  • Bei wiederkehrenden Projekten: Wenn ähnliche Projekte oder Dienstleistungen immer wieder benötigt werden, ermöglicht ein Rahmenvertrag eine effiziente Abwicklung, da er die grundlegenden Vereinbarungen bereits festlegt.
    Für langfristige Partnerschaften:
  • Wenn eine langfristige Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Dienstleister angestrebt wird, bietet ein Rahmenvertrag die rechtliche Basis für eine harmonische Zusammenarbeit.
  • Um rechtliche Klarheit zu schaffen: Ein Rahmenvertrag legt die rechtlichen Bedingungen und Verpflichtungen beider Parteien klar und eindeutig fest, was rechtliche Unsicherheiten vermeiden kann.

Ein umfassender Rahmenvertrag im IT-Bereich sollte bestimmte wesentliche Elemente enthalten, um die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien klar zu regeln:

  • Angaben zu den Vertragsparteien
  • Vertragszweck
  • Vertragslaufzeit
  • Zahlungsbedingungen
  • Kündigungsfristen
  • Haftungsregelungen
  • Abnahmepflichten

Ein IT-Rahmenvertrag ist sinnvoll, da er eine rechtliche Basis für langfristige IT-Geschäftsbeziehungen schafft. Insbesondere für Unternehmen, die kontinuierliche IT-Dienstleistungen wie Wartung und Pflege ihrer IT-Systeme benötigen, bietet er mehrere Vorteile. Insgesamt schafft ein IT-Rahmenvertrag eine stabile Grundlage für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IT-Dienstleistern.

Bildquellennachweis: © ipuwadol / Canva

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