EuGH setzt neue Maßstäbe im Urheberrechtsschutz von Möbeln und Gebrauchsgegenständen (C‑580/23, C‑795/23)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 04.12.2025 (C‑580/23, C‑795/23) Klarheit geschaffen, wann Möbel und andere Gebrauchsgegenstände urheberrechtlich geschützt sind. Entscheidend ist allein, ob im Produkt freie kreative Entscheidungen sichtbar sind, die die Persönlichkeit des Gestalters ausdrücken. Anders als im Designrecht kommt es bei Urheberrechtsverletzungen nicht auf den Gesamteindruck an, sondern auf die erkennbare Übernahme geschützter kreativer Elemente. Hersteller und Händler sollten jetzt ihre Produktstrategien an diese Leitlinien anpassen und gezielt dokumentieren.

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