Haftung für Likes: Wenn ein „Daumen hoch“ Haftung begründet

Ein Klick auf „Gefällt mir“ wirkt auf LinkedIn zunächst banal. Kein Kommentar, kein Repost, keine eigene Werbebotschaft. Trotzdem kann genau dieser Klick rechtlich relevant werden, wenn der gelikte Beitrag irreführende oder wettbewerbswidrige geschäftliche Aussagen enthält.

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