Smartphone mit Instagram-Beitrag zur Influencer-Werbung in einer Kanzleiumgebung

OLG Hamburg zur Influencer-Werbung: Wann Eigenwerbung kein zusätzliches Werbelabel braucht

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Instagram-Post für eine eigene Marke im konkreten Fall keinen zusätzlichen Werbehinweis benötigte, weil Unternehmerrolle, Markenbezug und Verkaufscharakter sofort erkennbar waren. Das Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. 15 U 99/24) schafft jedoch keine allgemeine Kennzeichnungsfreiheit für Eigenwerbung und lässt sich nicht ohne Weiteres auf Kooperationen oder Fremdwerbung übertragen.

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