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Reputationsrecht

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Boris H. Nolting

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Ansehen schützen und bewahren.

Die Reputation hat für Privatpersonen und Unternehmen erhebliche wirtschaftliche und soziale Bedeutung. Diese Reputation setzt sich insbesondere aus vergangenen Erfahrungen und zukünftigen Erwartungen seiner Interessen- und Zielgruppen zusammen.

Hierbei spielt das Internet eine wesentliche Rolle. Denn das Internet hat zu starken Veränderungen sowohl in der Mediennutzung als auch in der Informationsbeschaffung (Suchmaschine wie Google) geführt. Die neuen Medien haben nicht nur die klassischen Printmedien weitestgehend abgelöst, sondern bieten mittlerweile jedermann eine Plattform seine Meinung zu äußern. Dies macht unsere Auftraggeber transparent, aber auch angreifbar. So kann binnen weniger Minuten und mit wenigen Worten der Ruf einer Firma nachhaltig diffamiert werden.

Bewertungspattformen und Dienste wie Facebook, Twitter, Instagram und Co. ermöglichen es Bewertungen von Dienst- und Werkleistungen auf einfachste Art und Weise der Öffentlichkeit mitzuteilen. Nicht nur aufgrund der Presse, sondern also auch aufgrund der Aktivitäten der Internetnutzer wird hiervon maßgeblich die Reputation eines Unternehmers bzw. Unternehmens bestimmt.

Der Rufschaden durch Online-Bewertungen resultiert also nicht nur dadurch, dass die Kritiken einfach von Jedermann veröffentlicht werden können, sondern dadurch, dass die Bewertungen von der Öffentlichkeit tatsächlich wahrgenommen werden. Bewertungen können dadurch zu einem Lauffeuer werden. So werden die Bewertungen am Ort der Veröffentlichung selbst, aber sodann auch in Suchergebnissen dargestellt.

Unsere Expertise im Reputationsrecht

Wenn Berichterstattung, Post oder andere Beiträge wie Offline- oder Online-Bewertungen negativ ausfallen, kann insbesondere gefordert werden, dass diese gelöscht werden. 

Regelmäßig bestehen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche, wenn ein Beitrag:

  • unwahre Tatsachen beinhaltet
  • unsachlich oder unangemessen berichtet wird
  • oder wenn der Beitrag mit Schädigungsabsicht erfolgt

Dann besteht akuter Handlungsbedarf. Die Kontaktaufnahme zum Verfasser oder der Plattform (wie Bewertungsplattform wie Google, Jameda und Co.) ist dann dringend geboten, um die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu löschen und so den Schaden zu begrenzen.

Lässt die Gegenseite keine außergerichtliche Lösung zu, leiten wir einstweilige Verfügungsverfahren oder Klagen ein, um den Reputationsschaden abzustellen.

Wir agieren energisch, um solche Rechtsverletzungen und damit einhergehender Rufschaden und Umsatzeinbußen zu verhindern.

Auf zivilrechtlicher Ebene bestehen einige Anspruchsgrundlagen

Hierbei handelt es sich bspw. um:

  • Unterlassung/ Beseitigung/ Löschung (bei Diffamierung, Tatsachenbehauptung und Werturteil)
  • materieller Schadensersatz (bei Tatsachenbehauptung und Werturteil)
  • immaterieller Schadensersatz (bei Tatsachenbehauptung und Werturteil)
  • Gegendarstellung (nur bei Tatsachenbehauptung)
  • Richtigstellung (bei Tatsachenbehauptung, die sich später als unwahr herausstellt)

und viele mehr.

 

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die:

  1. Entfernung von Inhalten in den sozialen Medien, wie Facebook, gutefrage, Wikipedia, YouTube, Twitter, Instagram, Online-Foren und Blogs.
  2. Entfernung von Suchergebnissen auf Google, Bing oder Yahoo
  3. Entfernung von Bewertungen auf Portalen wie zum Beispiel Google, Jameda, Amazon und Yelp.
  4. Schutz bzw. Ahndung von Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
 

Wir bieten überdies eine gesamt strategische Beratung an, die nicht nur die juristischen Aspekte berücksichtigt, sondern auch etwaige Reputationsrisiken frühzeitig erkennt und steuert.

Wir stehen auch Ihnen gern als Partner in allen Belangen des Reputationsrecht zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

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