Unterschied Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Haftung und Risiko in der Softwareentwicklung

Möchten Sie ein Softwareentwicklungsprojekt in Auftrag geben und sind unsicher, welcher Vertragstyp der richtige für Sie ist? Sie fragen sich, ob ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag die bessere Wahl ist, um Ihr Vorhaben rechtssicher und erfolgreich umzusetzen? In diesem Artikel erklären wir die grundlegenden rechtlichen Unterschiede zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag, speziell im Kontext der Softwareentwicklung.
Unterschied Werkvertrag Dienstvertrag - ein Mann und eine Frau geben sich die Hand. Es sind Vertragsunterlagen sichtbar auf dem Tisch

Möchten Sie ein Softwareentwicklungsprojekt in Auftrag geben und sind unsicher, welcher Vertragstyp der richtige für Sie ist? Sie fragen sich, ob ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag die bessere Wahl ist, um Ihr Vorhaben rechtssicher und erfolgreich umzusetzen? Oder planen Sie, mit einem externen Entwickler zusammenzuarbeiten, und möchten Haftungs- sowie Risikofaktoren von Anfang an vermeiden?

In diesem Artikel erklären wir die grundlegenden rechtlichen Unterschiede zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag, speziell im Kontext der Softwareentwicklung. 

Sie erhalten Einblicke in Haftungsfragen, Risiken sowie die Auswirkungen einer fehlerhaften Vertragsgestaltung. Gleichzeitig ist dieser Überblick nicht abschließend, da jeder Vertrag individuell zu bewerten ist.

Inhalt
Unterschied Werkvertrag Dienstvertrag - ein Mann und eine Frau geben sich die Hand. Es sind Vertragsunterlagen sichtbar auf dem Tisch

Unterschiede zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag

Die Wahl zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist in der Softwareentwicklung von zentraler Bedeutung. Beide Vertragstypen haben unterschiedliche rechtliche Konsequenzen – insbesondere in Bezug auf Haftung, Vergütung und Risiken. Während der Werkvertrag auf die erfolgreiche Fertigstellung eines konkreten Produkts abzielt, schuldet der Dienstvertrag lediglich die Erbringung einer Tätigkeit, nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis.

Werkvertrag nach § 631 BGB

Der Werkvertrag ist erfolgsorientiert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein konkretes Werk, z. B. eine funktionsfähige Software, zu liefern. Die Abnahme des Werkes ist ein zentraler Bestandteil dieses Vertrages. Erst wenn der Auftraggeber die Software als mängelfrei abnimmt, gilt der Vertrag als erfüllt. Der Auftragnehmer haftet für Mängel und ist zur Nachbesserung verpflichtet, was zu einem hohen Kostenrisiko führen kann, falls die Software nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

Risiken beim Werkvertrag

Haftung für Mängel: Der Auftragnehmer haftet umfassend für das Endprodukt. Dies bedeutet, dass er im Falle von Mängeln zur Nachbesserung verpflichtet ist und im schlimmsten Fall für den Schaden des Auftraggebers haften muss.

Kostenrisiko: Verzögerungen und Nachbesserungen können zu erheblichen Mehrkosten für den Auftragnehmer führen, wenn er die Software nicht rechtzeitig oder nicht mängelfrei liefert.

Verzugsrisiko: Auch das Risiko des Verzuges liegt bei ihm, sollte das Werk nicht rechtzeitig geliefert werden.

Für den Auftraggeber bedeutet der Werkvertrag den Vorteil, dass er nur zahlt, wenn das vereinbarte Ergebnis geliefert wird. Allerdings birgt dies auch das Risiko, dass sich die Fertigstellung verzögert und er in der Zwischenzeit keine nutzbare Software hat.

Dienstvertrag nach § 611 BGB

Im Gegensatz zum Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer beim Dienstvertrag keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die Erbringung einer Dienstleistung, z. B. die Programmierung von Softwarekomponenten oder das Update eines bestehenden Systems.

Für den Auftragnehmer bedeutet das, dass er nicht für den Erfolg des Projekts haftet. Das Vergütungsrisiko ist beim Dienstvertrag für den Auftragnehmer geringer, da er auf Grundlage der erbrachten Dienstleistung, oft nach Zeitaufwand, bezahlt wird.

Risiken beim Dienstvertrag

Kein Erfolg geschuldet: Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass das Projekt möglicherweise nicht den gewünschten Erfolg bringt, da nur die Erbringung der Arbeitsleistung und nicht das Ergebnis geschuldet ist.

Überwachung der Leistung: Der Auftraggeber muss die erbrachte Leistung eng überwachen, da er keine Mängelrechte wie beim Werkvertrag geltend machen kann, wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist.

Unkalkulierbare Kosten: Da die Vergütung häufig auf Stunden- oder Tagesbasis erfolgt, können die Kosten für den Auftraggeber schwer kalkulierbar sein, insbesondere wenn sich die Arbeit verzögert oder unerwartete Schwierigkeiten auftreten.

Risiko: Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbstständigkeit

Ein weiteres großes Risiko, insbesondere bei langfristigen Verträgen oder der engen Einbindung des Entwicklers in die Unternehmensstruktur, sind verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit. Beide Situationen können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.

Risiken der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung

Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmen einen Entwickler oder IT-Spezialisten offiziell als Auftragnehmer (z. B. über einen Dienst- oder Werkvertrag) engagiert, dieser aber tatsächlich wie ein Arbeitnehmer des Auftraggebers arbeitet.

Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 25.07.2023 – 9 AZR 278/22 entschieden, dass die tatsächliche Vertragsdurchführung entscheidend ist, nicht die formale Vertragsbezeichnung.

Merkmale der Arbeitnehmerüberlassung

  • Der Entwickler wird in den Betrieb des Auftraggebers integriert und ist an dessen Weisungen gebunden.
  • Es besteht kein eigenes wirtschaftliches Risiko für den Entwickler.
  • Der Entwickler arbeitet über einen längeren Zeitraum ausschließlich für den Auftraggeber und nutzt dessen Infrastruktur (z. B. Arbeitsmittel, Büroräume).
  • Der Entwickler ist in den Arbeitsablauf des Auftraggebers eingebunden und unterliegt dessen Weisungsrecht in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise.

Risiken für den Auftraggeber

Strafrechtliche Konsequenzen: Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ohne Genehmigung kann zu erheblichen Bußgeldern bis zu 500.000 € und sogar strafrechtlichen Konsequenzen bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe führen.

Nachzahlung von Sozialabgaben: Sollte eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung festgestellt werden, haftet der Auftraggeber für die rückwirkende Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

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Risiken bei der Feststellung der Scheinselbstständigkeit

Ähnlich gelagert sind die Risiken der Scheinselbstständigkeit. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen der Auftragnehmer formal als Selbstständiger geführt wird, tatsächlich jedoch wie ein Arbeitnehmer arbeitet – ohne die rechtlichen Schutzmechanismen eines Arbeitsvertrages.

Merkmale der Scheinselbstständigkeit

  • Der Auftragnehmer ist wirtschaftlich abhängig von einem einzigen Auftraggeber (mehr als 5/6 des Einkommens stammen von einem Auftraggeber).
  • Es gibt eine enge persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit (z. B. in Bezug auf Arbeitszeit und -ort).
  • Der Auftragnehmer ist in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert und nutzt dessen Ressourcen und Arbeitsmittel.
  • Der Auftragnehmer trägt kein unternehmerisches Risiko und hat keine eigene betriebliche Infrastruktur (z. B. kein eigenes Büro oder keine eigenen Mitarbeiter).

Risiken für den Auftraggeber

Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, muss der Auftraggeber rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) und Lohnsteuer für den Zeitraum der Zusammenarbeit nachzahlen. Diese Beiträge können für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eingefordert werden, bis zu vier Jahre rückwirkend. Bei Vorsatz beträgt die Verjährungsfrist laut §25 Abs.1 SGB IV sogar 30 Jahre.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Der vermeintlich selbstständige Auftragnehmer wird als Arbeitnehmer behandelt und erhält alle Arbeitnehmerschutzrechte, einschließlich Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und gegebenenfalls Abfindungsansprüche.

Bußgelder und Strafen: Falls die Scheinselbstständigkeit bewusst verschleiert wurde, können dem Auftraggeber Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Die richtige Vertragsgestaltung für Dienstverträge

Die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag sowie die Risiken durch verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit sind komplex und können erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.

Um Haftungsrisiken zu minimieren und rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung unerlässlich. Eine präzise Formulierung der vertraglichen Vereinbarungen schützt sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vor ungewollten rechtlichen Konsequenzen.

Um die Risiken der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung und der Scheinselbstständigkeit bei Dienstleistungsverträgen zu vermeiden, sollten folgende Punkte in der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Klare Definition der Dienstleistung

Leistungsbeschreibung: Der Vertrag sollte eine detaillierte und präzise Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen enthalten. Die Leistung sollte klar abgegrenzt und konkret definiert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Zielvereinbarungen: Stellen Sie sicher, dass die Ziele und Anforderungen an die Dienstleistung klar und messbar festgelegt sind. Dies hilft, die Dienstleistung von einer Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen.

Eindeutige Regelung der Weisungsbefugnis

Selbstständigkeit: Der Vertrag sollte ausdrücklich festhalten, dass der Dienstleister unabhängig arbeitet und keine Weisungen bezüglich Arbeitsort, -zeit oder -weise erhält, die über die Leistungserbringung hinausgehen. Der Dienstleister sollte die Freiheit haben, seine Arbeitsweise und -methoden selbst zu bestimmen.

Weisungsbefugnis: Falls Weisungen notwendig sind, sollten diese nur die Ergebnisse der Dienstleistung betreffen und nicht den Arbeitsprozess selbst. Vermeiden Sie disziplinarische Weisungen, die typischerweise für ein Arbeitsverhältnis sprechen.

Vermeidung der Eingliederung in den Betrieb

Eigenes Arbeitsumfeld: Der Dienstleister sollte seine eigene Infrastruktur verwenden und nicht in die Infrastruktur des Auftraggebers eingebunden sein. Dies umfasst Arbeitsmittel, Büros und andere Ressourcen.

Arbeitsorganisation: Der Dienstleister sollte nicht in den Arbeitsablauf und die interne Organisation des Auftraggebers integriert werden. Dies hilft, den Dienstleister als unabhängige Partei zu positionieren.

Vertragsdauer: Vermeiden Sie lange Vertragslaufzeiten, die auf eine dauerhafte Integration des Dienstleisters hindeuten könnten. Kurzfristige, projektbezogene Verträge reduzieren das Risiko einer Scheinselbstständigkeit.

Regelungen zur Vergütung und Dokumentation

Abrechnung nach Aufwand: Die Vergütung sollte idealerweise auf Stunden- oder Tagessätzen basieren, die den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln. Vermeiden Sie Pauschalvergütungen, die möglicherweise den Eindruck einer festen Arbeitsbeziehung erwecken könnten.

Rechnungsstellung: Der Dienstleister sollte Rechnungen ausstellen, die die erbrachte Dienstleistung detailliert auflisten.

Dokumentation der Zusammenarbeit: Führen Sie eine gründliche Dokumentation der erbrachten Dienstleistungen, der Kommunikation und der Arbeitsweise des Dienstleisters. Dies kann im Streitfall nützlich sein, um die Selbstständigkeit des Dienstleisters zu belegen.

Vertragliche Nachweise: Achten Sie darauf, dass alle relevanten Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, insbesondere in Bezug auf die Selbstständigkeit und die Art der erbrachten Dienstleistungen.

Die richtige Vertragsgestaltung für Werkverträge

Die präzise Gestaltung von Werkverträgen ist entscheidend, um potenzielle rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sicherzustellen.

Ein gut strukturierter Werkvertrag schafft Klarheit und Verbindlichkeit, indem er alle relevanten Aspekte der Zusammenarbeit detailliert regelt. Dies umfasst die genaue Beschreibung des zu erbringenden Werkes, die Festlegung von Abnahmekriterien, die Vereinbarung von Leistungszeiträumen, die Regelung der Vergütung sowie die Festlegung von Haftungs- und Mängelansprüchen. Darüber hinaus sind Regelungen zu Änderungen und Anpassungen, Vertraulichkeit, Datenschutz, Urheberrechten und Vertragsbeendigung essenziell.

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag trägt dazu bei, Missverständnisse zu minimieren und die Basis für eine erfolgreiche Projektabwicklung zu legen. In der folgenden Übersicht werden die wichtigsten Punkte behandelt, auf die bei der Gestaltung eines Werkvertrages geachtet werden sollte, um rechtlichen Konflikten vorzubeugen und eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen.

Präzise Leistungsbeschreibung

Konkrete Definition des Werkes: Der Vertrag sollte eine detaillierte und klare Beschreibung des zu erbringenden Werkes enthalten, sei es eine Software, eine Website oder eine andere Entwicklungsleistung. Je spezifischer die Anforderungen, desto geringer das Risiko von Missverständnissen.

Abnahmekriterien: Legen Sie klare Abnahmekriterien fest, nach denen das Werk beurteilt wird. Dies kann die Funktionalität, Performance und andere spezifizierte Anforderungen umfassen.

Leistungszeitraum und Fristen

Zeitplan: Definieren Sie einen klaren Zeitrahmen für die Fertigstellung des Werkes. Der Vertrag sollte Meilensteine und Endtermine enthalten, um den Fortschritt zu überwachen.

Verzugsregelungen: Vereinbaren Sie Regelungen für den Fall von Verzögerungen. Dies umfasst mögliche Vertragsstrafen oder Anpassungen der Fristen.

Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Vergütungsstruktur: Legen Sie fest, ob die Vergütung als Pauschale, nach Stunden oder nach dem Fortschritt der Arbeit (z. B. nach Meilensteinen) gezahlt wird. Eine Pauschalvergütung ist bei klar definierten Projekten häufig sinnvoll, während stundenweise Abrechnung bei weniger definierten oder laufenden Projekten vorteilhaft sein kann.

Zahlungsbedingungen: Definieren Sie die Zahlungsbedingungen, einschließlich der Fälligkeitstermine und Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie, wann und wie die Zahlungen geleistet werden.

Haftung und Mängelansprüche

Haftung für Mängel: Der Vertrag sollte Regelungen zur Haftung für Mängel enthalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben.

Gewährleistungsfristen: Definieren Sie eine Gewährleistungsfrist, während der Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Diese Frist sollte realistisch sein und den Anforderungen des Projekts entsprechen.

Änderungen und Anpassungen

Änderungsklauseln: Berücksichtigen Sie mögliche Änderungen und Erweiterungen des Werkes. Der Vertrag sollte eine Klausel enthalten, die beschreibt, wie Änderungen vereinbart und dokumentiert werden.

Kostenanpassungen: Regeln Sie, wie sich Änderungen auf die Kosten auswirken und wie diese Anpassungen verhandelt und berechnet werden.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Geheimhaltungsvereinbarungen: Bei der Entwicklung von Software oder anderen Produkten, die sensible Daten enthalten, ist eine Verschwiegenheitserklärung (NDA) wichtig. Diese schützt die Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Auftraggebers.

Datenschutzregelungen: Stellen Sie sicher, dass der Vertrag die Einhaltung von Datenschutzvorschriften umfasst, insbesondere wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.

IP-Rechte an Arbeitsergebnissen

Urheberrechte und Nutzungsrechte: Klären Sie die Eigentumsrechte an dem entwickelten Werk. Oft wird festgelegt, dass der Auftraggeber alle Rechte an den Ergebnissen erhält, oder es werden bestimmte Nutzungsrechte eingeräumt.

Lizenzen: Falls relevant, vereinbaren Sie, welche Lizenzen für die Nutzung von Software oder anderen Entwicklungen erforderlich sind und wie diese verwaltet werden.

Vertragsbeendigung

Kündigungsbedingungen: Legen Sie Bedingungen fest, unter denen der Vertrag vorzeitig beendet werden kann, sowohl durch den Auftraggeber als auch durch den Auftragnehmer. Dies sollte auch Regelungen für den Fall von Vertragsverletzungen oder anderen Problemen umfassen.

Abschlussarbeiten: Definieren Sie die Schritte, die bei Vertragsbeendigung zu unternehmen sind, z. B. die Rückgabe von Materialien, Dokumentationen oder der endgültige Bericht.

Streitbeilegung und Gerichtsstand

Streitbeilegungsverfahren: Vereinbaren Sie ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, sei es durch Mediation, Schlichtung oder gerichtliche Verfahren.

Gerichtsstand: Bestimmen Sie den Gerichtsstand für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen. Dies kann auf den Ort des Auftraggebers oder des Auftragnehmers festgelegt werden.

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