EmpCo-Richtlinie: Neue Regeln gegen Greenwashing ab 27. September 2026
Wer im geschäftlichen Verkehr mit Umweltvorteilen wirbt, sollte seine Aussagen künftig genauer prüfen. Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „biologisch abbaubar“ bleiben zwar nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Sie müssen aber präziser, nachvollziehbarer und belastbarer verwendet werden.
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